zur >Milieuschutz-Doku

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Vorbemerkung:

Die MitstreiterInnen der MieterWerkStadt haben einen zunehmenden Verdrängungsdruck auf die Mieterschaft in ihrem "Einzugsgebiet"  - das ist das Areal zwischen Puls- und Rönnestraße (s. nebenstehende Grobskizze) - wahrgenommen.

Nachdem sie sich 2016 vergewissert hatten, dass das Bezirksamt nicht beabsichtigt, die Verdrängung durch Milieuschutz zu lindern, haben sie einen Einwohnerantrag initiiert und mit rund 1500 UnterstüterInnen in die Bezirksverordnetenversammlung - BVV - eingebracht.

Die BVV hat diesen Antrag am 21. September 2017 übernommen.

In Umsetzung des Antrages hat das Bezirksamt am 18. Dezember 2019 den Milieuschutzaufstellungsbeschluss gefasst und bereitet nun die Entscheidung über den Erlass der Milieuschutzsatzung vor.

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Milieuschutz zwischen Puls- und Rönnestraße; Chronologie      
                                                                                                                         (Stand 12. September 2019)

4/2016           MieterWerkStadt Charlottenburg veranlasst Einwohnerfrage zum Stand der Bezirklichen Bemühungen um
     Milieuschutz.
                      Ergebnis: Bezirk hat kein Gebiet im Aufstellungsverfahren.

30.11.2016     Start der Unterschriftensammlung für den Einwohnerantrag

16.05.2017    Übergabe von 1500 Unterschriften an die Vorsitzende der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), Frau Hansen.

22.06.2017    BVV befasst sich mit dem Antrag und verweist ihn in den Ausschuss für Stadtentwicklung.

23.06.2017    AnwohnerInnen-Info über Stand des Einwohnerantrags

19.07.2017    Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich die Übernahme des Antrags.

21.09.2017    BVV übernimmt den Antrag; Bezirksamt soll den Milieuschutz unverzüglich vorbereiten.

ab 11/2017    Bezirksamt erklärt, eine Ausschreibung für ergänzende Untersuchungen zu den Kriterien des Milieuschutzes
                     vorbereiten zu wollen.

8/2018          Bezirksamt hält Aktenlage nun - auch ohne die zuvor angedachte weitere vorbereitende Untersuchung - für
                     ausreichend und beabsichtigt, der BVV eine Vorlage zur Aufstellung einer Milieuschutzsatzung vorzulegen.

26.09.2018    MieterWerkStadt Charlottenburg lädt Einwohner, Verordnete der „Milieuschutzfraktionen“ und den Stadtrat zu einer
                      Veranstaltung im DIVAN ein. Es soll erörtert werden, wie der Erlass der Milieuschutzsatzung beschleunigt werden
                      kann, wie die Ausweitung des Milieuschutzes auf weitere Regionen im Bezirk voranzutreiben ist und welche
                      Rahmenbedingungen generell zu ändern sind, um Verdrängung zu begegnen.

18.10.2018    Grünen-Fraktion bringt Aufstellungsbeschluss zur Verabschiedung in der BVV ein (DS 891/5) bei.
                     BVV verweist in den Ausschuss für Stadtentwicklung.

07.11.2018    Im Stadtentwicklungsausschuss findet der Aufstellungsbeschlussantrag, dem die LINKE zuvor beigetreten ist, keine
                     Mehrheit.

15.11.2018     BVV beschließt DS 891/5 in Ersetzungsfassung: Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich den Aufstellungsbeschluss
                     zu erlassen. Dem ging die gemeinsame Überarbeitung des Ursprungsantrags durch SPD, Grüne und Linke voraus.

18.12.2018     Bezirksamt fasst den Aufstellungsbeschluss.

25.01.2019    Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt (S. 724 f)

28.01.2019    MieterWerkStadt debattiert mit AnwohnerInnen in Anwesenheit von Bezirksamtsvertretern und Bezirksverordneten
                     über die Vorwirkung des Aufstellungsbeschlusses und Platzierung entsprechender Informationen an die
                     AnwohnerInnen

02.07.2019   Antwort von Bezirksstadtrat Schruoffeneger vom 2. Juli 2019 auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom
                     13. Juni 2019 - Umsetzung von Milieuschutz in Charlottenburg-Wilmersdorf; BVV-DS 1174/5;
                     Anm.: Antwort zu 3 zielt speziell auf das Milieuschutzerwartungsgebiet Kausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz

13.08.2019    Pressemitteilung des BA vom 13. August 2019:
                     Nach Abschluss weiterer Voruntersuchungen leitet das Bezirksamt die Haushaltsbefragung der AnwohnerInnen ein,
                     deren Ergebnis dann bei der Entscheidung über den Erlass der Erhaltungssatzung zu berücksichtigen ist.

20.08.2019   MieterWerkStadt Charlottenburg ruft über Anwohner-Info zur raschen und vollständigen Beantwortung des
                     Haushaltsfragebogens auf: Je schneller und zahlreicher die Antworten eingehen, desto eher kann die Entscheidung
                     über den Milieuschutz fallen.

10.09.2019   Antwort des Bezirksamts auf die Einwohnerfrage von U. Lutz zum Stand der vorbereitenden Untersuchungen für den
                     Erlass der Erhaltungssatzung

06.11.2019   Das Bezrksamt hat die Untersuchungen ausgewertet. Es unterrichtet den Stadtentwicklungsausschuss der BVV, nun
                    nur noch ein deutlich reduziertes Gebiet unter Milieuschutz stellen zu wollen:
                    s. hier: "Aktuelles aus unserer Arbeit"  -  "Aktualia"  -  "6./8. November 2019"

21.11.2019    BVV nimmt die Beschlussvorlage des Bezirksamts zum Milieuschutz für das "Erhaltungsgebiet Klausenerplatz"
                    mehrheitlich an (Grüne/LINKE/SPD: einheitlich dafür; AFD/CDU/FDP einheitlich dagegen). Die restlichen Areale des am
                    25. Januar 2019 unter voläufigen Milieuschutz gestellten Gebiets werden nicht unter Milieuschutz gestellt. Es handelt
                    sich dabei um die Planungsräume "Schloßstraße" und "Amtsgerichtsplatz" sowie um den nördlichen Teil des "Schloß-                     gartens".

11.01.2020   Die Erhaltungsverordnung Klausenerplatz wird im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin veröffentlicht (GVBl 2020,
                    S. 2f). Unter Milieuschutz wird der "Planungsraum Klausenerplatz" sowie der südliche Teil des Planungsraums "Schloß-
                    garten" gestellt. Der vorläufige Milieuschutz für die Planungsräume Schloßstraße, Amtsgerchtplatz sowie den
                    nördlichen Teil des Planungsraums Schloßgarten" läuft Ende Januar ersatzlos aus.

12.01.2020   Ein Lageplan mit den drei in Charlottenburg-Wilmersdorf eingerichteten Milieuschutzgebieten (Mierendorff-Insel,
                     Gierkeplatz und Klausenerplatz) findet sich hier am Ende der > "Galerie".

14.04.2020  Der "Endbericht Vertiefende Untersuchung Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz 2020" liegt vor. Der Bericht des vom
                    Bezirk mit den Untersuchungen beauftragten Büros (LPG) kann auf der Webseite des Bezirks heruntergeladen werden:
                             https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebauliche-bauberatung/artikel.652304.php

18.08.2020   20.08.2020  Demo unter dem Motto: „Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz“. Dem Aufruf der "BI
                     Stuttgarter Platz" und der "MieterWerkStadt Charlottenburg" sind mehr als 90 AnwohnerInnen gefolgt. Vertreter von
                     SPD, Grünen und Linken haben in Redebeiträgen die Forderung unterstützt.

27.08.2020   Die Fraktionen von SPD, LINKEN und Grünen bringen zur Bezirksverordnetenversammlung am 27. August 2020 den
                      gemeinsamen Antrag ein, die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz umgehend unter vorläufigen
                      Milieuschutz zu stellen. Der Antrag trägt die BVV-Drucksachen-Nr DS 1599/5 und ist abrufbar über
                         https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7611

29.10.2020   Die BVV beschließt, das Bezirksamt zu ersuchen, die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz schnellst-
                     möglich unter vorläufigen Milieuschutz zu stellen (BVV-Drucksache 1599/5). Zum Beschlusstext nebst Antrags-
                     begründung s.u. "Einzeldokumentation/29. Oktober 2020"

02.12.2020  Stadtrat Schruoffeneger erklärt im BVV-Stadtentwicklungsausschuss, noch keinen Milieuschutzaufstellungsbeschluss in
                    das Bezirksamt einbringen zu wollen. Er wird stattdessen ein neues Gutachten beauftragen und auf dessen Basis
                    entscheiden (frühestens Sommer 2021).

30.04.2021  Der Milieuschutzaufstellungsbeschluss des Bezirksamts vom 21. April 2021 wird im Amtsblatt für Berlin vom 30. April
                    2021, Seiten 1332/1333, veröffentlicht. Damit gilt seit heute vorläufiger Milieuschutz für die Planungsräume Schloß-
                    straße und Amtsgerichtsplatz

Januar ’22   Das beauftragte Untersuchungsbüro „S.T.E.R.N Behutsame Stadterneuerung“ stellt seinen Ergebnisbericht vor.

                    Es empfiehlt, „zum derzeitigen Zeitpunkt keine Festlegung einer Erhaltungsverordnung …. für das Untersuchungsgebiet
                    Schloßstraße/Amtsgerichtsplatz, da nachteilige städtebauliche Folgen urch eine potentielle Veränderung der 
                    Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch (städte-)bauliche Entwicklungen in dem Gebiet in naher Zukunft nicht
                    in größerem Umfang zu befürchten sind“ (Bericht, Seite 52 oben).

                    Mit Blick darauf, dass sich die maßgeblichen Statusdaten kurzfristig verändern können, empfiehlt S.T.E.R.N, „das Gebiet
                    Schloßstraße/Amtsgerichtsplatz im Hinblick auf in dieser Untersuchung hinzugezogene zentrale Indikatoren wiederholt
                    bzw. fortlaufend zu prüfen“
(Bericht, Seite 52 Mitte).

23.02.2022  Die vom Bezirksamt beauftragten Untersuchungen durch "STERN" werden im BVV-Stadtentwicklungsausschuss
                    vorgestellt. Stadtrat Schmitz-Grethlein hält den Erlass einer Erhaltungsverordnung für nicht hinreichend rechtssicher.

09.03.2022  In der Erörterung im Stadtentwicklungsausschuss in Zusammenhang mit dem Beschlussantrag der Linksfraktion
                     ("Milieuschutz rund um Amtsgerichtsplatz und Schloßstraße, jetzt!", BVV-Drucksache 57/6) wird erkennbar, dass die
                     übrigen Fraktionen die Einschätzung des Stadtrats (nicht hinreichend rechtssicher) teilen.

15.03.2022  BI Stuttgarter Platz und MieterWerkStadt veranstalten Demo zur Unterstreichung der Milieuschutzforderung.
                    Bezirksverordnete von Grünen und SPD bekräftigen ihre Ablehnung des Erlasses einer Milieuschutzverordnung.

06.04.2022 In der vom BVV-Vrsteher einberufenen Einwohnerversammlung informiert das Bezirksamt über seine Entscheidung,
                    Milieuschutz für die beiden Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz bis auf Weiteres zurückzustellen.

28.04.2022  Die BVV lehnt mehrheitlich den Antrag der Linksfraktion auf "Milieuschutz rund um Amtsgerichtsplatz und
                    Schloßstraße, jetzt!" ab.

30.04.2022  Mangels Erlasses einer Milieuschutzverordnung ist der am 21. April 2021 gefasste Milieuschutzaufstellungsbeschluss
                     gegenstandslos geworden. Damit entfallen die Wirkungen des vorläufigen Milieuschutzes für Schloßstraße und
                     Amtsgerichtsplatz ersatzlos.

26.04.2023  Die Nachwahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen brachte in Charlottenburg-
                   Wilmersdorf eine Kräfteverschiebung. Die beiden stärksten Fraktionen (CDU und Grüne) koalierten; in ihrer am
                   26. April 2023 geschlossenen „Zählgemeinschaftsvereinbarung“ einigten sie sich zum Instrument des Milieuschutzes als
                   Mittel gegen Verdrängung auf folgende Behandlung (Zählgemeinschaftsvereinbarung, „2.2 Bestandssicherung“:
                      „Die bestehenden Milieuschutzgebiete im Bezirk wollen wir erhalten und konzeptionell weiterentwickeln. Auf Grund 
                      der rechtlichen Situation sehen wir keine Möglichkeit, neue wirkungsvolle Milieuschutzgebiete einzurichten.
                      Daher werden wir eine Ausweitung des Milieuschutzes nicht weiter vorantreiben.“

26.04.2023 An diesem Tag hat auch die neue schwarz-rote Senatskoalition ihre Kolitionsvereinbarung geschlossen. Zum
                   Milieuschutz heißt es dort:
                       „Wir unterstützen die Bezirke bei der Ausweisung neuer sozialer Erhaltungsgebiete und erarbeiten in der AG
                        Milieuschutz einheitliche Kriterien für deren Anwendung, insbesondere im Hinblick auf Hemmnisse für energetische
                        Sanierungen und Barrierefreiheit, Um diese mit geringstmöglicher Belastung für Mieterinnen und Mieter zu 
                        ermöglichen, schaffen wir begleitende Fördermaßnahmen. Falls notwendig setzen wir uns für eine Reform auf 
                        Bundesebene ein.“

22.06.2023  Die von der MieterWerkStadt Charlottenburg in den DIVAN gerufenen Anwohner*innen beschließen auf die Abkehr der
                    neuen bezirklichen Zählgemeinschaft vom Milieuschutz zu reagieren. Die MieterWerkStadt Charlottenburg wird  
                    beauftragt, einen Einwohnerantrag zu initiieren, mit dem Milieuschutzuntersuchungen für die Planungsräume 
                    Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz gefordert werden.

14.09.2023  Die MieterWerkStadt Charlottenburg beantragt beim Bezirk zur Durchführung der Unterschriftensammlung Mittel aus
                    dem Bundes-Programm „Demokratie leben“. Das Geld soll für die Unterschriftenlisten, den Info-Flyer und das Material
                    zur Markt- und Straßenwerbung eingesetzt werden.

06.10.2023  Das Bezirksamt bewilligt die für die Durchführung des Einwohnerantrags beantragte Zuwendung ( 550 €).

08.11.2023  Im Rahmen der Veranstaltung „Verdrängung bekämpfen! > Was tut der Bund?  > Was tut das Land?  Was tun wir?“
                   wird im Divan der offizielle Startschuss für die Unterschriftensammlung zu unserem Einwohnerantrag auf Milieuschutz 
                   für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz gegeben.

09.01.2024  Die MieterWerkStadt reicht dem Bezirksamt die nicht verbrauchte Zuwendung (14,21 €) zurück.

22.05.2024  Auf die Frage des Abgeordneten Schenker nach eventuellen Beeinträchtigungen des Milieuschutzes durch die 
                    Sparpolitik antwortet der Senat, dass für Milieuschutzuntersuchungen in den Jahren 2024 und 2025 in Berlin 
                    insgesamt 795.000 € veranschlagt sind. Davon entfallen auf Charlottenburg-Wilmersdorf 145.000€.

10.06.2024  Übergabe des Einwohnerantrags mit 1621 Unterstützungsunterschriften an die Vorsteherin der Bezirksverordneten-
                    versammlung

26.09.2024  Aufruf des Antrags in der Bezirksverordnetenversammlung. Nach Darstellung der Hintergründe des Antrags durch 
                    einen Vertrauensmann der Antragsteller wird der Antrag dem Stadtentwicklungsausschuss zur Stellungnahme 
                    überwiesen.

09.10.2024  Stadtentwicklungsausschuss lehnt mehrheitlich eine Befürwortung des Antrags der Einwohner auf die Vorbereitung
                    von Milieuschutzuntersuchungen in den beiden Planungsräumen Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz ab.

17.10.2024  BVV lehnt den Einwohnerantrag ab. Für den Antrag stimmten SPD und LINKE. CDU, Grüne - bei einer Enthaltung - , 
                   FDP und AfD stimmten dagegen.

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                                            Einzeldokumentation
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                                                                                                                               29. Oktober 2020

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken den Antrag
                        "Mehr Mieterschutz in CW III - Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz unter Milieuschutz stellen".

 Der Beschluss hat folgenden Wortlaut (BVV-Drucksache 1599/5):

"Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich für die Planungsräume 05 (Schloßstraße) und 13 (Amtsgerichtsplatz) einen Aufstellungsbeschluss zu fassen und der BVV innerhalb von 12 Monaten eine Vorlage zur Beschlussfassung für eine soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB vorzulegen. Für die Zeit zwischen Aufstellungsbeschluss und Vorlage zur Beschlussfassung durch die BVV ist eine Veränderungssperre zu erlassen.

Der BVV ist bis zum 31.12.2020 zu berichten."

Die genannten Fraktionen hatten den Antrag mit folgender Begründung eingebracht:

"Beide Gebiete weisen in der vorliegenden Ermittlung von möglichen Verdachtsgebieten eine so wesentliches Aufwertungs- und Verdrängungspotential auf, dass sie eigentlich schon in der Erhaltungsverordnung „Klausenerplatz“ einbezogen sein müssten. Das Bezirksamt muss hier dringend Nachbessern und kann nicht abwarten bis es Verdrängung nachweisen kann. Die Auswirkungen auf die öffentliche Infrastruktur ist gerade durch nicht unerhebliche Anteile bei den Jugendlichen unter 18 Jahren, dem Anteil mit Migrationshintergrund und älteren als 65 Jahre in diesen Gebieten nicht unerheblich. Der städtebauliche Milieuschutz nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB verfolgt die Absicht, die spezifische Bevölkerungszusammensetzung eines Stadtteils zu schützen, um zusätzliche öffentliche Ausgaben zu vermeiden bzw. verausgabte Mittel im Rahmen des besonderen Städtebaurechts nicht zu entwerten. Damit ist der Erhalt und Schutz aller sozialer Milieus des Stadtteils vollumfänglich sicherzustellen, unabhängig von der jeweiligen Einkommenssituation von Haushalten."
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                                                                                                                               29. Oktober 2020

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken den Antrag
              "Mehr Mieterschutz in CW II. - Vertiefende Untersuchungen in den Bereichen Wilmersdorf West, Mitte, Ost".

Der Beschluss hat folgenden Wortlaut (BVV-Drucksache 1598/5):

"Das Bezirksamt wird ersucht, für die drei „Beobachtungsgebiete" Wilmersdorf West, Wilmersdorf Mitte, Wilmersdorf Ost, umgehend vertiefende Untersuchung (Haushaltsbefragung) zu den Anwendungsvoraussetzungen einer sozialen Erhaltungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beauftragen.

Der BVV ist bis zum 31.12.2020 zu berichten."

Der Antrag wurde von den einbringenden Fraktionen (SPD und LINKE) wie folgt begründet:

"Berlin rechnet weiter mit einem starken Bevölkerungswachstum. Die damit verbundene Wohnungsnachfrage konzentriert sich auf die innerstädtischen Wohnbereiche des S-Bahnrings. Damit stehen auch die Wohngebiete von Charlottenburg- Wilmersdorf unter einem besonderen Augenmerk von Bauinvestoren, die auf die erhöhte Nachfrage am Miet- und Wohneigentumsmarkt reagieren. Die sich über Jahre in CW angesiedelte, angestammte Wohnbevölkerung korreliert hochgradig mit der gebietsspezifischen Infrastruktur in CW. Die zusätzlichen mietrechtsregulierenden Maßnahmen in Berlin bieten hingegen nur einen ungenügenden Schutz vor baulicher Aufwertung bzw. sogar Umnutzung von Miet- in Eigentumswohnungen und Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung und Auflösung der gegebenen Zusammensetzung der Bevölkerungsstruktur. Es steht zu befürchten, dass sogar die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gerade aufgrund des "Berliner Mietendeckels" zunehmen wird.
Der Bezirk hat mit wiederholt mit Grobscreenings auf diese vorbeschriebene Dynamik reagiert und untersucht, ob es in Charlottenburg-Wilmersdorf Gebiete gibt, in denen die grundlegenden Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung bestehen oder in absehbarer Zeit zu erwarten sind. Die Grobscreenings haben damit eine wichtige Vorarbeit geleistet. Das letzte Grobscreening des Bezirks bewertet zwar diese Gebiete als Beobachtungsgebiete, stellt aber bei, im Vergleich, hohen Mieten auch eine hohe Gefahr fest, dass Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden und eine hohe Sanierungswahrscheinlichkeit vorhanden ist. Da die Erhaltungssatzung die Wohnbevölkerung erhalten soll und nicht erst bei schon begonnener Verdrängung etwas „retten“ soll, ist die Festsetzung dieser Gebiete schnell möglich notwendig."
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                                                                                                                                 18. August 2020

                              BI Stuttgarter Platz und MieterWerkStadt Charlottenburg
                                   >  gemeinsamer Aufruf zur Milieuschutz-Demo:

                             Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz/Stutti

Mit einem von 1500 Unterschriften getragenen Einwohnerantrag haben die MieterInnen den Bezirk im Mai 2017 aufgefordert, für das Gebiet zwischen Pulsstraße und Stuttgarter Platz Milieuschutz zu erlassen.

Seit Anfang des Jahres steht der Teilbereich „Klausenerplatz“ unter Milieuschutz. Die Gebiete „Schloßstraße“ und „Amtsgerichtsplatz“ warten weiter auf eine Unterschutzstellung.

Uns ist das nicht verständlich:
-    Die vom Bezirk veranlassten Untersuchungen hatten im Herbst 2019 ergeben, dass beide Bereiche ein erhebliches Potential für
      mietsteigernde Veränderungen an den Gebäuden aufweisen.
-    Der Untersuchung ist ferner zu entnehmen, dass für Haushalte mit geringem Einkommen eine evidente Verdrängungsgefahr
      besteht. Betrachtet man nur die Haushalte mit weniger als 2000 € Monatsnettoeinkommen, sind mehr als 20 % der Haushalte
      des Gebiets (in Zahlen: knapp 3200 Haushalte mit rd. 5000 Personen) akutem Verdrängungsdruck ausgesetzt.

Es gilt, die Forderung nach Milieuschutz sichtbar zu bekräftigen:

Wir rufen alle AnwohnerInnen und UnterstützerInnenzu einer Demonstration

am Dienstag, dem 18. August 2020, 18 Uhr, auf.

Treffpunkt:  Mittelstreifen der Schloßstraße, Höhe Knobelsdorff-/Zillestraße.

                    Die Route führt von dort über den Stuttgarter Platz zur Ecke Leonhardt-/Friedbergstraße, an der dann die
                    Schlusskundgebung stattfindet.

                    Vorgesehen sind Redebeiträge Betroffener an einzelnen Haltepunkten. Statements des Stadtrats und der
                    VertreterInnen der BVV-Fraktionen, die 2017 unserem Einwohnerantrag beigetreten sind, sind angefragt.

                                     Verdrängung: NEIN!      -      Milieuschutz: JA!

Juli 2020                Bürgerinitiative Stuttgarter Platz          MieterWerkStadt Charlottenburg


Anmerkung 1:
Der Planungsraum Schloßstraße wird umschlossen von (im Uhrzeigersinn)
>  Spandauer Damm  >  Kaiser-Friedrich-Straße  >  Bismarckstraße/Kaiserdamm  >  Saldernstraße  >  Knobelsdorffstraße  >  Schloßstraße
Der Planungsraum Amtsgerichtsplatz wird umschlossen von (im Uhrzeigersinn)
>  Kaiserdamm/Bismarckstraße  >  Kaiser-Friedrich-Straße  >  Stuttgarter Platz (Bhf Charlottenburg)  >  Rönnestraße  >  Suarezstraße
>  Witzlebenstraße  >  Witzlebenplatz

Anmerkung 2:

Was heißt Milieuschutz kurzgefasst?
Gilt Milieuschutz, darf der Vermieter bauliche Veränderungen und Wohnungsumwandlungen nur mit Genehmigung des Bezirksamtes vornehmen. Das Bezirksamt verweigert die Genehmigung, wenn durch die Folgen der beantragten Maßnahme (etwa: Mieterhöhung, Verringerung des Wohnungsangebots) der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet wird.

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                                                                                                                           10. September 2019

Antwort des Bezirksamts auf die Einwohnerfrage von U. Lutz zum Stand der vorbereitenden Untersuchungen für den Erlass der Erhaltungssatzung:

23.  Einwohnerfrage:  Ulrich Lutz
                                   mit Antwort des Bezirksamts vom 10. September 2019;
                                   BVV-DS 1223/5

Untersuchungen für Milieuschutz

Frage:

1.    Am 25. Januar 2019 ist der Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes für das Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz/Sophie-
       Charlotte-Platz“ veröffentlicht worden. Es wurde verlautbart, dass vor Erlass der entsprechenden Erhaltungsverordnung noch
       ergänzende Untersuchungen stattfinden sollen. Ferner sollte die Untersuchung milieuschutzrelevanter Kriterien auch für 
       weitere Planungsräume des Bezirks beauftragt werden. Sind die Untersuchungsaufträge mittlerweile erteilt?

2.    Welche Planungsräume werden untersucht bzw. sollen untersucht werden?

3.    Liegen bereits Ergebnisse vor bzw. bis wann rechnet das Bezirksamt mit der Vorlage der Untersuchungsergebnisse?

Antwort des Bezirksamts vom 10. September 2019:
 
Zu Frage 1:
Ja, die Aufträge wurden erteilt.

Zu Frage 2:
Solange die Untersuchungen noch andauern, wird das Bezirksamts diesbezüglich keine Aussagen treffen, da erfahrungsgemäß bereits die Nennung von Untersuchungsgebieten dort zu einem Aufwertungsdruck führt, indem eigentümerseitig "vorsorglich" Anträge gestellt werden, die im Falle eines Erlasses einer Erhaltungssatzung genehmigungspflichtig werden könnten.
 
Zu Frage 3:
Ja, das Grobscreening ist weitgehend abgeschlossen.

gez. Schruoffeneger
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           20. August 2019

Kiez-Info:
MieterWerkStadt Charlottenburg ruft über Anwohner-Info zur raschen und vollständigen Beantwortung des Haushaltsfragebogens auf. 
        Text des Info:
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Milieuschutz rund um den Klausenerplatz:
der nächste Schritt

      
Seit Ende Januar 2019 gibt es einen Aufstellungsbeschluss  für ein Milieuschutzgebiet von der Pulsstrasse bis zur Rönnestrasse. Damit haben Wohnungsmieter*innen eine weitere Möglichkeit sich

gegen Verdrängung durch Luxusmodernisierung und gegen Umwandlung in Eigentumswohnungen

zu wehren.  Dieser Beschluss gilt aber für höchstens ein Jahr. Damit dieses Gebiet zu einem echten Milieuschutzgebiet wird und eine Satzung mit langjähriger Wirkung bekommt, muss ein Gutachten erstellt werden. Wie das Bezirksamt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat sind zu diesem Zweck Haushaltsbefragungen im dem betroffenen Gebiet verschickt worden.
Die MieterWerkStadt Charlottenburg hat die Einrichtung eines solchen Milieuschutzgebietes gefordert und begrüßt daher die Haushaltsbefragungen. Wir bitten daher alle betroffenen Einwohner diesen Bogen auszufüllen und zurück zu senden.

                                                                                                              MieterWerkStadt CharlottenburgTreff: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18.30 Uhr
                                                                                                              im MIETER-CLUB, Neue Christstraße 8, 14059 Berlin M
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                                                                                                                            13. August 2019

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf                13. August 2019

Pressemitteilung

Beginn der Haushaltsbefragung zur Vorbereitung eines sozialen Erhaltungsgebietes im Bereich
Klausenerplatz / Sophie-Charlotte-Platz


Für das Gebiet Klausenerplatz / Sophie-Charlotte-Platz besteht seit Januar ein Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungsverordnung (Milieuschutzgebiet). Zur Begründung eines Milieuschutzgebietes sowie zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs sind aktuelle Informationen über den Wohnungsbestand und die Wohnbevölkerung des Gebietes erforderlich. Diese notwendigen Informationen sollen über eine Haushaltsbefragung ermittelt werden.

Stadtentwicklungsstadtrat Oliver Schruoffeneger zur Haushaltsbefragung:

„    Ich freue mich, dass wir nunmehr mit der Haushaltsbefragung den nächsten Schritt in Richtung Milieuschutz angehen, um die Mieter vor bestimmten kostentreibenden baulichen Modernisierungsmaßnahmen zu schützen. Die Haushalte wurden zufällig ausgewählt und die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig. Die Ergebnisse sind umso zuverlässiger, je mehr Bürgerinnen und Bürger den Fragebogen beantworten. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt, nach der Auswertung fachgerecht vernichtet und unterliegen dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung. Nun hoffe ich auf einen umfangreichen Rücklauf der Fragebögen, damit wir dann zügig die nächsten Schritte zur endgültigen Festsetzung einleiten können.“

Im Auftrag

Duong
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             2. Juli 2019

Antwort von Bezirksstadtrat Schruoffeneger vom 2. Juli 2019
auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13. Juni 2019
- Umsetzung von  Milieuschutz in Charlottenburg-Wilmersdorf
BVV-DS 1174/5


Anm.:    Antwort 3 zielt speziell auf das Milieuschutzerwartungsgebiet Kausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
 
die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
 
1.    Wie viele Anträge für Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Grundrissänderungen und Abriss, Abgeschlossenheitsbescheinigungen und Negativzeugnisse in den sozialen Erhaltungsgebieten wurden seit Beginn des Jahres gestellt, wie wurden diese genehmigt?
 
Seit dem 01.01.2019 wurden 28 Anträge auf erhaltungsrechtliche Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 173 BauGB in den beiden festgesetzten sozialen Erhaltungsgebieten (Mierendorff-Insel und Gierkeplatz) gestellt. Hiervon wurden 14 Anträge genehmigt und 4 versagt. 10 Anträge werden derzeit noch geprüft.
 
Die vergleichsweise hohe Genehmigungsquote ist darauf zurückzuführen, dass mit den Antragsteller*innen umfangreiche Beratungen durchgeführt werden, um eine genehmigungsfähige Planung zu erreichen.

Genehmigungskriterien                                    Beantragt          Genehmigt             versagt             Offen
 1.  Aufzugan/-einbau                                              4                         1                         0                    3
 2.  Einbau Zweitbad                                                1                         1                         0                    0
 3.  Grundrissänderungen                                       10                        1                         4                     5
 4.  Wohnungsteilung/-zusammenlegung                0                        0                         0                     0
 5.  Energetische Modernisierung                            11                        5                         2                     4
 6.  Anbau von Balkonen                                          0                        0                         0                     0
 7.  Besonders hochwertige Ausstattung                  3                        0                         3                     0
 8.  Zur Wohnung gehörende Pkw-Stellplätze          0                        0                         0                     0
 9.  Abriss von Wohnraum                                        0                        0                         0                     0
10. Nutzungsänderung von Wohnen in Gewerbe     0                        0                         0                     0
11. Vorbildwirkung                                                    1                         0                         1                     0
12. Einbau eines Erstbades                                      1                          1                         0                     0
Sonstige Instandsetzungsmaßnahmen                   22                        11                        4                      7
Sonstige Modernisierrungsmaßnahmen                 25                        12                        4                      9
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Anträge
bauliche Vorhaben GESAMT                     28                        14                          4                    10

In der Tabelle ist dargestellt, welche der Genehmigungskriterien für bauliche Maßnahmen in sozialen Erhaltungsgebieten (siehe Anlage) die Anträge betrafen. Ein Antrag enthielt in der Regel mehrere Maßnahmen. Beispielsweise wurde in 10 Fällen eine Grundrissänderung beantragt, davon wurde eine genehmigt. 4 Anträge, die eine Grundrissänderung beinhalteten wurden versagt, 5 Anträge sind noch in Prüfung. Es wurde im Berichtszeitraum kein Abriss beantragt und somit auch kein Antrag auf Ab-riss genehmigt.
Seit dem 01.01.2019 wurden 4 Anträge zur Begründung Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 173 BauGB („Umwandlung“) gestellt, alle 4 Anträge befinden sich noch in der Prüfung.
 
Es wurden in den festgesetzten sozialen Erhaltungsgebieten seit dem 01.01.2019 zwei Anträge auf Negativzeugnis gemäß § 28 Abs. 1 BauGB gestellt.
 
2.    In wie Fällen hat das Bezirksamt die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts geprüft und wie vielen Fällen wurde das kommunale Vorkaufsrecht ausgeübt bzw. vom Eigentümer abgewendet?
 
Das kommunale Vorkaufsrecht wurde in den festgesetzten Erhaltungsgebieten seit dem 01.01.2019 in einem Fall geprüft, ein weiterer Fall befindet sich aktuell noch in Prüfung. Das kommunale Vorkaufsrecht wurde seit dem 01.01.2019 in keinem Fall ausgeübt, es gab auch keine Abwendungsvereinbarung.
 
3.    Wie viele Bauanträge wurden im sozialen Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz“ rückgestellt?
 
Es wurden im Gebiet „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“, für das seit dem 24.01.2019 ein Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungsverordnung besteht insgesamt 9 Bauanträge gemäß § 172 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt.
 
Des Weiteren wurde in insgesamt 6 Fällen eine vorläufige Untersagung der Bildung von Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 172 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BauGB ausgesprochen.
 
Darüber hinaus gingen insgesamt 74 Beratungsanfragen zum sozialen Erhaltungsrecht von Eigentümer*innen, Architekt*innen, Mieter*innen, Notar*innen und Kaufinteressent*innen ein, 64 wurden bereits bearbeitet. Erfasst wurden hier Beratungsanfragen aus dem gesamten Bezirk, eine statistische Auswertung nach Gebieten erfolgt hier nicht. Hierin nicht enthalten sind Anfragen/Einwendungen der Mieter*innen im Rahmen der Mieteranhörung gemäß § 173 Abs. 3 BauGB bei konkreten Anträgen. Einfache telefonische Auskünfte werden ebenfalls nicht statistisch erfasst.
 
Stichtag für alle Angaben ist der 11.06.2019.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Oliver Schruoffeneger  
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                                                                                           ...                                                                                                                   
                                                                                                                   April 2019

(AnwohnerInfo:)

MieterWerkStadt Charlottenburg                                                                                                                              April 2019

Am 26. Januar 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zum

                  Milieuschutz zwischen Ringbahn, Kaiser-Friedrich-Straße und Stuttgarter Platz

veröffentlicht. Damit haben die WohnungsmieterInnen in diesem Gebiet (Lageplan s. Rückseite) mehr Möglichkeiten, sich

   gegen Verdrängung durch Luxusmodernisierung und gegen Umwandlung in Eigentumswohnungen

zu wehren. Bei Baumaßnahmen am Gebäude und in der Wohnung muss das Stadtentwicklungsamt prüfen, ob diese Baumaßnahmen die Ziele eines künftigen Milieuschutzgebietes gefährden. Ist dies der Fall, stellt es das Vorhaben bis zum Erlass der Milieuschutzverordnung zurück.
Dies gilt sinngemäß nun auch für Anträge des Eigentümers auf Umwandlung in Eigentums-wohnungen, soweit das Grundbuchamt über die Errichtung des Wohnungsgrundbuchs noch nicht entschieden hat.
Das Bezirksamt erfährt von einem Vorhaben nichts, wenn der Eigentümer es ihm nicht meldet. Um alle bevorstehenden Maßnahmen nach milieuschutzrechtlichen Gesichtspunkten prüfen zu lassen, müssen die MieterInnen deshalb selbst für eine Unterrichtung des Bezirksamts sorgen. Das sollten sie auch tun, wenn sie den Eindruck gewinnen, dass eine Umwandlung in Eigentumswohnungen bevorsteht.
Des Weiteren empfiehlt es sich,
•    sich zu Hausgemeinschaften zusammenzuschließen ,
•    nicht einzeln Vereinbarungen mit dem Eigentümer zu treffen,
•    frühzeitig rechtliche Beratung zu suchen ,
•    mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen politisch Druck zu machen.


                                                                         MieterWerkStadt Charlottenburg
                                                                                              Treff: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18.30 Uhr
                                                                                            im MIETER-CLUB, Neue Christstraße 8, 14059 Berlin

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                                                                                                          8. Februar 2019

MieterWerkStadt Charlottenburg                         8. Februar 2019 (KH), mieter-werk-stadt@web.de

Pressemitteilung
zum Aufstellungsbeschluss des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf für das Milieuschutzgebiet „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ (Amtsblatt 2019, 724 f):

Die MieterWerkStadt Charlottenburg fordert vom Bezirksamt:
–    Milieuschutzverordnung schnell erlassen;
–    Fachpersonal im Bezirksamt zur Überwachung des Milieuschutzes/Zweckentfremdungsverbots aufbauen;
–    Milieuschutzbeirat bilden.

Milieuschutz
Am 25.1. 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Milieuschutzgebiet „Klausenerplatz/
Sophie-Charlotte-Platz“ im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Nunmehr kann das Bezirksamt im Vorgriff auf die nun binnen Jahresfrist zu erlassene Milieuschutzverordnung Maßnahmen wie Wohnungsmodernisierung und Umwandlung in Eigentumswohnungen zurückstellen, wenn durch sie eine Verdrängung droht.
Gleichwohl kann das Milieuschutzrecht noch nicht seine volle Wirkung entfalten.
So ist das Bezirksamt beispielsweise gehindert, das Vorkaufsrecht zur Abwendung des Verkaufs von Miethäusern, z.B. an Immobilienspekulanten (wie aktuell in der Karl-Marx-Allee geschehen),   auszuüben, da die nötige Milieuschutzverordnung noch nicht in Kraft getreten ist. Damit ist auch die Möglichkeit unterbunden, im Rahmen einer Abwendungsvereinbarung, z.B. Mietpreisgrenzen für Bewohner*innen  mit dem Käufer eines Miethauses zu  vereinbaren. Dies Mittel wird z.B. in München seit einiger Zeit erfolgreich angewandt.
Hier ist somit das Bezirksamt gefordert, die Schutzlücke möglichst schnell zu schließen, um der Mietpreisexplosion infolge von Eigentümerwechsel / energetischer Sanierung / Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wirksamer entgegentreten zu können.

Personalmangel beheben
Seit mehreren Jahren haben Immobilienfirmen und institutionelle Anleger ( in- und ausländische Banken, betriebliche Rentenfonds...) den Berliner Wohnungsbaubestand als lukrative Anlageobjekte entdeckt. So explodieren die Boden- und Häuserpreise ins Unermessliche.
Das Bezirksamt muss dieser Entwicklung nicht nur durch die Ausweisung von immer mehr  Milieuschutzgebieten entgegenwirken, sondern auch die personellen Voraussetzungen für die Durchsetzung der rechtlichen Beschränkungen sicherstellen.
Hier hat das Bezirksamt noch einen großen Nachholbedarf, der möglichst schnell behoben werden muss.
Uns irritiert, dass sich uns der Eindruck aufdrängt, dass Bezirksbürgermeister Naumann als der für Personal Zuständige noch nicht alles unternimmt, um den/die zuständigen Stadtrat/räten bei der Beseitigung des Personalmangels zu unterstützen. Und das, obwohl Herrn Naumann u.a. durch seine beliebten Stadtrundgänge der Umfang der Wohnungsmisere bekannt sein müsste.

Milieuschutzbeirat
Wir fordern das Bezirksamt auf, dem Bezirksamt Neukölln zu folgen, und einen Milieuschutzbeirat unter Beteiligung der Mieter*innen  auch in Charlottenburg-Wilmersdorf zu bilden. Aufgabe des Milieuschutzbeirats ist die Beteiligung der Mieter*innen an der Beratung, Evaluierung und Weiterentwicklung des sozialen Erhaltungsrechts.

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                                                                                                          3. Februar 2019

MieterWerkStadt Charlottenburg                                                                                                                               3.Februar 2019

                                       Milieuschutz rund um den Klausener Platz

Protokoll zur Veranstaltung am 28. Januar 2019 im kleinen DIVAN

Auf Einladung der Mieter Werk Stadt Charlottenburg diskutierten ca. 40 Teilnehmer in Anwesenheit des zuständigen Stadtrats Oliver Schruoffeneger und der Bezirksverordneten Niklas Schenker (Linke), Ansgar Gusy (Grüne) und Martin Burth (SPD). Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst.

Am 25. Januar ist der Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt für Berlin erschienen und damit seit dem 26. Januar gültig. Das Gebiet, für das der Aufstellungsbeschluss gilt, reicht von der Pulsstraße im Norden bis zur Rönnesstraße im Süden und vom S-Bahnring im Westen bis zur Kaiser-Friedrich-Straße im Osten. Eine Karte findet sich im Amtsblatt:
https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin/

Was bedeutet der Aufstellungsbeschluss?

Vermieter, die Baumaßnahmen wie z.B. Grundrissänderungen, Wohnungszusammenlegungen oder Abrissmaßnahmen vornehmen wollen, müssen Bauanträge stellen. Das Stadtentwicklungsamt prüft, ob diese Baumaßnahmen die Ziele eines künftigen Milieuschutzgebietes gefährden. Ist dies der Fall wird der Antrag um ein Jahr zurückgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss hat auch Auswirkungen auf die mögliche Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Um eine solche Umwandlung zu erreichen, muss der Eigentümer eines Hauses eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bezirksamt erhalten. Diese Bescheinigung sagt nur aus, dass eine Wohnung alles enthält, was sie zu einer eigenständigen Wohnung macht z.B. sanitäre Anlagen.

Mit einer solchen Abgeschlossenheitsbescheinigung kann der Eigentümer beim Grundbuchamt beantragen, dass die Wohnungen seines Hauses als separates Eigentum eingetragen werden.

Von diesen Maßnahmen müssen die Mieter nicht unterrichtet werden und in der Regel erfahren sie auch nichts davon. Es ist aber möglich, dass Mieter beim Grundbuchamt erfragen, ob Anträge auf Aufteilung bereits gestellt sind.

War bis zum 26. Januar noch keine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt, wird das Grundbuchamt die Umwandlung verweigern, falls sich der Vermieter nicht verpflichtet innerhalb der nächsten sieben Jahre nur an Mieter zu verkaufen.

Innerhalb eines Jahres muss das Gebiet des Aufstellungsbeschlusses zu einem „echten“ Milieuschutzgebiet werden, ansonsten gelten alle Bauanträge als genehmigt, genauer gesagt entfällt die Zurückstellung der Anträge und sie werden nur noch auf Basis der allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorschriften beschieden werden. Stadtrat Schruoffeneger zeigte sich zuversichtlich, dass die Frist eingehalten werden kann. Seit dem ersten Januar werden die Gebiete des Bezirks innerhalb des S-Bahnringes begutachtet. Der Stadtrat zeigte er sich auch zuversichtlich, dass überall die rechtlichen Voraussetzungen für den Milieuschutz gegeben sind. Aber aufgrund der Personalsituation sei eine Setzung von Prioritäten notwendig, d.h. möglicher Weise werden nach dem jetzigen Stand nicht alle Gebiete, für die der Milieuschutz rechtlich möglich ist, auch unter Milieuschutz gestellt.

Es herrschte in der Diskussion Einigkeit, dass die betroffenen Mieter möglichst schnell Kontakt mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Abteilung Stadtentwicklung FB Stadtplanung (Stadtentwicklungsamt) Tel.:030/9029-15141, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, Email: stadtplanung@charlottenburg-wilmersdorf.de) aufnehmen sollten, wenn sie eine Modernisierungsankündigung erhalten oder die Umwandlung in eine Eigentumswohnung droht, um nachzufragen, ob das Vorhaben dem Bezirksamt bereits bekannt ist. Es herrschte auch Einigkeit darüber, dass die Mieter sich am besten zu Hausgemeinschaften zusammenschließen. Ein gutes Mittel hierfür ist die Durchführung von Hausversammlungen, um eine gemeinsame  Handlungsstrategie zu entwickeln. Dabei kann auch die Beratung durch eine der Berliner Mietervereinigungen in Anspruch genommen werden.

Falls in einem Haus Wohnungen länger als 3 Monate leer stehen, sollte das Wohnungsamt  informiert werden. Unzulässiger Leerstand kann auch direkt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen über das Internet
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung
gemeldet werden.

In der Versammlung wurde festgestellt, dass die Mieter des Gebietes des Aufstellungsbeschlusses nur sehr unzureichend über die neue Lage informiert sind. Deshalb wurde vorgeschlagen, dass das Bezirksamt den Einwohnern durch einen Flyer und durch eine Veranstaltung die neue rechtliche Situation erklärt. Stadtrat Schruoffeneger sah diesen Vorschlag skeptisch.

Die Einrichtung eines Milieuschutzbeirats unter Beteiligung der betroffenen MieterInnen, wie die in Neukölln bereits geschehen, wurde als eine Maßnahme vorgeschlagen, um die Einwohner besser einzubeziehen. Stadtrat Schruoffeneger wollte zunächst die Entwicklung in Neukölln abwarten.

Sympathie bekundete Herr Schrofeneger mit dem „Münchner Modell“. Zur Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten wird dem Käufer dort die Möglichkeit gegeben, sich zu verpflichten,
-    Mietvereinbarungen ausschließlich in Anwendung des Mietspiegels zu treffen,
-    Modernisierungszuschläge zu kappen und an die Amortisationszeit zu koppeln.

m.s.
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                                                                                                         25. Januar 2019

Veröffentlichung des Milieuschutz-Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt von Berlin vom 25. Januar 2019

Der Text des Beschlusses ist mit Plankarte kann unten unter 18.12.2018/25-01.2019 aufgerufen werden.
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                                                                                                          im Januar 2019

MieterWerkStadt Charlottenburg                                                                                                                           Januar 2019

                               Milieuschutzgebiet rund um den Klausenerplatz:
                                       Aufstellungsbeschluss ist gefasst!


Das Bezirksamt hat den Aufstellungsbeschluss für das Milieuschutzgebiet „rund um den Klausenerplatz“  Mitte Dezember 2018 gefasst. Die Umsetzung unseres Einwohnerantrages ist damit einen großen Schritt vorangekommen.
Sobald dieser Beschluss im Amtsblatt veröffentlicht ist, kann das Bezirksamt im Vorgriff auf die nun binnen Jahresfrist zu erlassende Milieuschutzverordnung Maßnahmen wie Wohnungsmodernisierungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen zurückstellen, wenn durch sie eine Verdrängung der Mieter droht.

Was ist nun zu tun?

Zu dieser Frage lädt die MieterWerkStadt Charlottenburg zu einer Veranstaltung für
Montag, den 28. Januar 2019, 19 Uhr,
               in den „kleinen“ DIVAN (Nehringstr. 26)
ein. Ziel der Veranstaltung sind Information und Beratung darüber, wie die MieterInnen/AnwohnerInnen die neue Situation nutzen können, um weiterer Verdrängung frühzeitig entgegentreten zu können.
Der Leiter der bezirklichen Stadtentwicklungsabteilung, Herr Stadtrat Schruoffeneger, hat sein Kommen angekündigt.

MieterWerkStadt Charlottenburg
Treff: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18.30 Uhr
im MIETER-CLUB, Neue Christstraße 8, 14059 Berlin
E-Mail: mieter-werk-stadt@web.de

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                                                                                                    19. Dezember 2018

Pressemitteilung des Bezirksamts vom 19.12.2018:

Bezirksamt fasst Aufstellungbeschluss für ein Milieuschutzgebiet Klausener Platz

Auf Vorlage von Stadtentwicklungsstadtrat Schruoffeneger hat das Bezirksamt in seiner gestrigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für ein weiteres Milieuschutz-gebiet rund um den Klausenerplatz gefasst. Das Gebiet umfasst ca. 40.000 Einwohner*innen. Durch den Aufstellungsbeschluss wird es nun möglich, geplante Bauvorhaben für bis zu 12 Monate zurückzustellen. Das Bezirksamt wird die Verordnung zum Milieuschutz bis dahin erarbeiten.
Stadtentwicklungsstadtrat Schruoffeneger dazu:

Der Beschluss des Abgeordnetenhauses (Nachtragshaushalt 2019), nunmehr endlich gezielt Personal für jedes Milieuschutzgebiet bereitzustellen, versetzt uns endlich in die Lage, zügig weitere Milieuschutzgebiete vorzubereiten.

Das Stadtentwicklungsamt hat als ersten Verfahrensschritt ein Gutachten (Grobscreening) für alle Wohngebiete innerhalb des S-Bahnrings in Charlottenburg-Wilmersdorf in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser gutachterlichen Untersuchung sollen Wohngebiete ermittelt werden, in denen die Voraussetzungen zum Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen vorliegen könnten. Das Gutachten soll im Sommer 2019 fertig sein.

Im zweiten Verfahrensschritt sind für diese ermittelten Verdachtsgebiete dann weitere vertiefenden Untersuchungen notwendig, um nachzuweisen, dass alle grundlegenden Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungs-verordnung vorliegen. Diese weiteren vertiefenden Untersuchungen können erst im Anschluss an das o.g. Gutachten erfolgen. Im dritten Verfahrensschritt können dann für die Gebiete, in denen die grundlegenden Voraussetzungen vorliegen, als soziales Erhaltungsgebiet erlassen werden.

Im Auftrag
Mientus

aus:https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.768603.php
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                                                                                                    18. Dezember 2018

MieterWerkStadt Charlottenburg                                                                                       mieter-werk-stadt@web.de    18. Dezember 2018


                                                     Pressemitteilung

Milieuschutz rund um den Klausenerplatz ist beschlossene Sache!

In seiner heutigen Sitzung hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschlossen, für das Gebiet rund um den Klausenerplatz Milieuschutz zu verordnen.
Das Areal wird nördlich und westlich durch den S-Bahn-Ring, den Kaiserdamm, Witzlebenplatz, Witzlebenstraße und Suarezstraße, südlich und östlich durch die Stadtbahn, die Kaiser-Friedrich-Straße, Luisenplatz und die Spree begrenzt.
Sobald dieser Beschluss im Amtsblatt veröffentlicht ist, entfaltet die künftige Verordnung bereits Wirkungen:
-    Anträge der Vermieter auf Modernisierungen sowie
-    Anträge auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
kann die Bezirksverwaltung unter Verweis auf den bevorstehenden Satzungsbeschluss zurückstellen. Das gemeindliche Vorkaufsrecht kann demgegenüber erst ausgeübt werden, wenn die Milieuschutzverordnung erlassen und in Kraft ist.
Mit dem heutigen Bezirksamtsbeschluss ist nun auch die Realisierung des von der MieterWerkStadt Charlottenburg Ende 2016 initiierten Einwohner-antrags auf Milieuschutz rund um den Klausenerplatz näher gerückt.
Die MieterWerkStadt Charlottenburg wird die AnwohnerInnen nun Anfang 2019 zu einer Veranstaltung einladen, um sie über die Wirkungen des Aufstellungsbeschlusses zu unterrichten und gemeinsam mit Ihnen zu beraten, was sie schon jetzt - insbesondere in Zusammenwirken mit der Bezirksverwaltung - tun können, um die Vorwirkungen des Milieuschutzes auch tatsächlich greifen zu lassen.
In dieser Veranstaltung wird ferner die Frage zu erörtern sein, wie der Verdrängung und ihren Ursachen auch kiezübergreifend begegnet werden sollte und wie man dafür die Erfahrungen der Anwohner und der Fachverwaltungen anderer Bezirke - u.U. institutionalisiert (etwa in einer „Task-Force Verdrängung“) - nutzbar machen könnte.

                                                                 MieterWerkStadt Charlottenburg

                                  Treff:  jeden 1. Mittwoch im Monat um 18.30 Uhr im MIETER-CLUB, Neue Christstraße 8, 14059 Berlin;
                                                                            E-Mail:   mieter-werk-stadt@web.de
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                                                                                            18. Dezember 2018 / 25. Januar 2019

Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses für das Milieuschutzgebiet vom 18. Dezember 2018 im Amtsblatt für Berlin vom 25. Januar 2019 (ABl 2019, 724 f):
Veröffentlichung, ABl 2019, S. 724 und 725
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18. Dezember 2018

Milieuschutzgebiet - Plankarte

Den Milieuschutzaufstellungsbeschluss hat das Bezirksamt am 18. Dezember 2018 getroffen. Er ist mit Bekanntmachung vom 15. Januar 2019 im Amtsblatt Berlin vom 25. Januar 2019 veröffentlicht (ABl 2019, S. 724 und - Plankarte - S. 725). Die amtliche Plankarte des Gebiets ist hier abrufbar:
amtliche Plankarte
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                                                                                                    13. November 2018

(Aufruf zu Aktionen am 15. November 2018:)

Milieuschutz für das Gebiet rund um den Klausenerplatz

Die MieterWerkStadt Charlottenburg ruft für Donnerstag, dem 15. November, 16 Uhr zu einer Aktion für die unverzügliche Umsetzung des Milieuschutzes für das Gebiet ihres erfolgreichen Einwohnerantrages zwischen Puls- und Rönnestraße  sowie zum anschließenden Besuch der Sitzung der BVV auf.
 
Gleichzeitig macht sie darauf aufmerksam, dass in der am gleichen Tag tagenden Bezirksverordnetenversammlung ein Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und Linken debattiert wird.

An diesen Donnerstag ist unser Einsatz für den Milieuschutz gleich zweimal gefragt:
 
Unter dem Motto
 
„Sag‘ mir quando, sag‘ mir wann  –  Milieuschutz jetzt“
 
wollen wir daran erinnern, dass unser Einwohnerantrag für den Milieuschutz zwischen Puls- und Rönnestraße (rund um den Klausenerplatz) vor mehr als einem Jahr von der Bezirksverordnetenversammlung übernommen worden und dem Bezirksamt zur Umsetzung übergeben worden ist und – vor allem – dass greifbare Ergebnisse bis heute nicht vorliegen!
 
Dass wir diese zögerliche Behandlung nicht hinnehmen, wollen wir nun am Donnerstag um 16 Uhr sichtbar und hörbar machen.
 
Dazu treffen wir uns wenige Meter neben dem Rathaus an der Ecke Otto-Suhr-Allee/Wintersteinstraße. Die Forderung „Milieuschutz jetzt“ werden wir dem Motto entsprechend mit verschiedensten Rhythmusinstrumenten unterlegen. Jede/Jeder bingt ein geeignet erscheinendes Instrument mit; vorsorglich werden wir aber auch einige Rasseln am Ort vorrätig haben.
 
1. Einsatz also:
Donnerstag, 15. November 2018, 16 Uhr:
„Sag‘ mir quando ..." – Rasseln für den Milieuschutz
(Otto-Suhr-Allee Ecke Wintersteinstraße)
 
 
Gleich anschließend beginnt um 17 Uhr im Rathaus die Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Dort wird der von uns geforderte Milieuschutz aufgerufen.
 
Gegenstand der Debatte wird ein Gemeinschaftsantrag von SPD, Grünen und Linken sein, mit dem das Bezirksamt aufgefordert wird, unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für Milieuschutz zwischen Puls- und Rönnestraße (rund um den Klausenerplatz) zu fassen.
 
Dieser Antrag bleibt hinter dem Ursprungsantrag der Grünen zur letzten BVV-Sitzung, dem die Linken beigetreten sind, zurück. Dieser Antrag sah vor, dass die BVV selbst den Aufstellungsbeschluss fasst und so die Vorwirkungen einer Milieuschutzverordnung auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt vorzieht.
 
So weit geht der derzeitige Antrag nicht mehr, er umreißt aber das Milieuschutzgebiet konkreter als wir dies im Einwohnerantrag getan haben, so dass es keine Differenzen mehr über dessen flächenmäßige Ausdehnung geben kann.
 
Wichtig ist, dass die drei Fraktionen, die damals die Übernahme unseres Milieuschutzantrags bewirkt haben, hier weiter zusammenwirken und das Bezirksamt gemeinsam unter Umsetzungsdruck setzen.
 
Deshalb sind wir hier gefordert, unser vehementes Interesse am Milieuschutz durch unsere Anwesenheit auf der Publikumstribüne sichtbar zu machen.
 
Der Antrag soll unter TOP 7.1 (Erhaltungsgebiet Klausenerplatz) behandelt werden.
 
Die BVV beginnt um 17 Uhr im BVV-Saal, der TOP „Erhaltungsgebiet Klausenerplatz“ wird voraussichtlich ab 18 Uhr aufgerufen werden.
 
2. Donnerstagstermin also:
Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Saal),
Verfolgen der Debatte zum „Erhaltungsgebiet Klausenerplatz,
15. November 2018, 17 Uhr, BVV-Saal
 
Wir würden uns freuen, wenn alle, die es einrichten könnten, einen oder sogar beide  der Termine wahrnehmen könnten.
 
(für die MieterWerkStadt Charlottenburg:)
 
Wolfgang Mahnke                        13. November 2018

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                                                                                                    12. November 2018

Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung DS 891/5
Stand 12. Nov. 2018

Fraktionen SPD/ Bündnis 90/Die Grüne/ Die Linke
Röder/Tillinger/ Dr. Vandrey/ Wapler/ Schencker/ Juckel

Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung eines Erhaltungsgebiets „Klausenerplatz“

Die BVV möge beschließen

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung der Planungsräume 15 („Schlossgarten“), 16 („Klausenerplatz“), 17 („Schloßstraße“) und 25 („Amtsgerichtsplatz“) als Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zu fassen und anschließend alle notwendigen rechtlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, die eine sachgerechte Bearbeitung gewährleisten.

Das Erhaltungsgebiet (zur Erhaltung der Wohnbevölkerung) „Klausenerplatz“ soll nördlich und westlich durch den S-Bahn-Ring, den Kaiserdamm, Witzlebenplatz, Witzlebenstraße und Suarezstraße, südlich und östlich durch die Stadtbahn, die Kaiser-Friedrich-Straße, Luisenplatz und die Spree begrenzt werden. Östlich angrenzend liegen bereits die Erhaltungsgebiete „Mierendorff-Insel“ und „Gierkeplatz“.


(Anm.: So beschlossen auf Bezirksverordnetenversammlung am 15. Nov. 2018)

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                                                                                                  28. September 2018


                                                   Resolution
                      zum Milieuschutz in Charlottenburg-Wilmersdorf


Herrn Bürgermeister Naumann
Herrn Stadtrat Schruoffeneger

Wir,
die Teilnehmer der Veranstaltung der MieterWerkStadt Charlottenburg am
26. September 2018 im DIVAN,
stellen fest:

-    Der Verdrängungsdruck im Bezirk ist unvermindert alarmierend und nimmt weiter zu.

-    Besonderer Druck erwächst durch Modernisierung und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

-    Eine Linderung des Drucks ist unerlässlich, damit die angestammte Anwohnerschaft nicht in wenigen Jahren aus den Quartieren
      verdrängt wird.

Dies vorausgeschickt bitten wir Sie dringend:
-    Ermöglichen Sie es der Bezirksverordnetenversammlung, in ihrer nächsten Sitzung am 18. Oktober 2018
     den Beschluss zur Aufstellung einer Milieu-schutzverordnung für das Gebiet zwischen Puls- und
     Rönnestraße zu fassen! - Wir erwarten, dass die Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage ohne
     Ausschussvotum direkt beschließt.
-    Fertigen Sie weitere Vorlagen für alle Gebiete des Bezirks, in denen nach den bisherigen Untersuchungen
     eine Verdrängungsgefahr evident ist!
-    Veranlassen Sie qualifizierte Untersuchungen für die übrigen Planungs-räume des Bezirks zur Feststellung
      der Verdrängungsgefahr!
-    Handeln Sie ohne Verzug: Verdrängung ist nicht rückholbar!

Für die Versammelten:
MieterWerkStadt Charlottenburg
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                                                                                                   21. September 2017


BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung

Ursprung:     Einwohnerantrag
Herr Becker/Herr Helmerichs/Herr Steinfath

Beschlussempfehlung DS-Nr: 0299/5

Beratungsfolge:     22.06.2017 in BVV      BVV-009/5 überwiesen
                              19.07.2017 in Stad     Stad-013/5: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
                              21.09.2017 in BVV    BVV-012/5: ohne Änderungen in der BVV beschlossen

Milieuschutzgebiet

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten für das Gebiet um den Klausenerplatz zwischen Kaiser-Friedrich-Straße, Kaiserdamm und S-Bahn-Ring einschließlich des Gebiets zwischen Schlosspark und S-Bahn-Ring (Pulsstraße/Mollwitzstraße/Heubnerweg) sowie um den Amtsgerichtsplatz unverzüglich die Ausweisung als Milieuschutzgebiet vorzubereiten.

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                                                                                                              23. Juni 2017

BVV überweist den Einwohnerantrag zum Milieuschutz in den Ausschuss

Klaus Helmerichs von der MieterWerkStadt Charlottenburg stellt den Einwohnerantrag den Bezirksverordneten der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf vor.
 
Der Einwohnerantrag zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten wurde von den Bezirksverordneten in der BVV-Sitzung vom Donnerstag, 22. Juni 2017, ohne jede weitere Diskussion an den Ausschuss für Stadtentwicklung überwiesen.
Vertreter der MieterWerkStadt Charlottenburg werden die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung besuchen und die dortigen Diskussionen verfolgen. Die Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung sind öffentlich. Wir werden, sobald bekannt, auf den nächsten Sitzungstermin an dieser Stelle hinweisen.

Die MieterWerkStadt Charlottenburg hat zur BVV-Sitzung folgende Presseerklärung herausgegeben, die von einem anwesenden Journalisten des Tagesspiegels bereits bei Twitter veröffentlicht wurde.
aus:
http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2017/06/23/wohnen_im_kiez
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                                                                                                      zum 22. Juni 2017
MieterWerkStadt Charlottenburg

                                                      Pressemitteilung vom 22.06.2017

                                            Mieter in Charlottenburg brauchen Verdrängungsschutz
                            – Milieuschutz in Charlottenburg nicht länger auf die lange Bank schieben


Am 22. Juni steht der Einwohnerantrag zur Festsetzung eines Milieuschutzgebietes auf der Tagesordnung der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Mieterwerkstadt Charlottenburg hat über 1000 Unterschriften für die Einrichtung eines Milieuschutzgebiets für den Raum zwischen
• Pulsstraße am Schlosspark Charlottenburg,
• Klausenerplatz,
• Rönnestraße
gesammelt.

Das Gebiet wird begrenzt im Westen durch die Kaiser-Friedrich-Straße und im Osten durch den S-Bahnring.

Seit 2013 wird in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf über den Erlass von Milieuschutzsatzungen geredet, aber anders als in anderen Bezirken ist noch keine erlassen worden.

Parallel zur Untätigkeit des Bezirksamtes läuft die Verdrängung von Normalverdienern aus den Gebieten innerhalb des S-Bahnringes ungebremst weiter. Charlottenburg-Wilmersdorf hat sich dabei zum Bezirk mit dem höchsten Verdrängungspotential entwickelt.

Die Modernisierung ist hier ein probates Mittel, um Mieten zu erhöhen und die angestammten Mieter zum Auszug zu zwingen und auf der anderen Seite jungen Familien die Chance zu nehmen, eine bezahlbare größere Wohnung zu finden.

Wir fordern das Bezirksamt auf:

Reden sie nicht länger, sondern schützen sie Mieter vor der weiteren Verdrängung durch die Ausweisung von Milieuschutzgebieten auch in Charlottenburg-Wilmersdorf!

Eine weitere Verzögerung birgt die Gefahr, dass der angestrebte Verdrängungsschutz durch den Milieuschutz u.a. wg. der explosionsartigen Steigerung der Mieten ins Leere läuft.

Für viele Mieter ist es nicht 5 Minuten, sondern bereits 5 Sekunden vor 12 Uhr.

Wir appellieren daher an das Bezirksamt und die BVV:
-     Handeln sie jetzt!
-     Leiten sie die nötigen Schritte zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten sofort ein!

                                                 Für die MieterWerkStadt Charlottenburg

                                                                 Klaus Helmerichs

s.a.: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2017/06/23/wohnen_im_kiez#body
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                                                                                                   30. November 2016

Start der Unterschriftensammlung für den Einwohnerantrag auf Milieuschutz zwischen Puls- und Rönnestraße

Text des Einwohnerantrags mit Begründung und Unterschriftenliste:

Unterschriftenliste zum Einwohnerantrag „Milieuschutz für das Areal zwischen Pulsstraße und Kaiserdamm;
Vertrauenspersonen: Alban Becker, Klaus Helmerichs, Matthias Steinfath
(MieterWerkStadt Charlottenburg, Kontakt: Wolfgang Mahnke, Franzensbader Str. 37, 14193 Berlin, AenneM@t-online.de).


                                                                          Einwohnerantrag:
                Milieuschutz für das Areal zwischen Pulsstraße und Kaiserdamm sowie Amtsgerichtsplatz


Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, für das Gebiet
um den Klausenerplatz zwischen Kaiser-Friedrich-Straße, Kaiserdamm und S-Bahn-Ring einschließlich des Gebiets zwischen Schlosspark und S-Bahn Ring (Pulsstr./Mollwitzstr./Heubnerweg) sowie um den Amtsgerichtsplatz
unverzüglich die Ausweisung als Milieuschutzgebiet vorzubereiten.

Unterschriftsberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Unterschrift 16 Jahre alt und im Bezirk mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Bitte deutlich lesbar ausfüllen!

Es folgen die Spalten der Unterschriftentabelle:
Lfd.Nr.    Familienname(n)     Vorname(n)     Geburtsdatum            Anschrift     Datum der Unterschrift        Unterschrift


Begründung zum Einwohnerantrag

„Milieuschutz für das Areal zwischen Pulsstraße und Kaiserdamm sowie Amtsgerichtsplatz“:

Verdrängung von Mietern gehört in Berlin mittlerweile zum traurigen Alltag. Charlottenburg-Wilmersdorf hat sich dabei zum Bezirk mit dem höchsten Gefährdungspotential entwickelt.

Modernisierungen werden zur Erhöhung der Mieterträge genutzt. Zwingen diese Erhöhungen die angestammte Mieterschaft zum Auszug, ist das insbesondere bei Eigentumswohnungen ein willkommener Nebeneffekt, weil eine bezugsfreie Eigentumswohnung teurer verkauft werden kann.

Der Bezirk hat - anders als andere Bezirke mit geringerem Druck - bis heute noch nicht vom Instrument des Milieuschutzes Gebrauch gemacht (sog. „Erhaltungssatzung“ nach § 172 Baugesetzbuch). Milieuschutz hat folgende Wirkungen:

-    In einem Milieuschutzgebiet muss der Vermieter vor einem Abriss oder einer Modernisierung eine Genehmigung einholen. Das
      Bezirksamt kann die Genehmigung verweigern, wenn eine generell mieterverdrängende Wirkung dieser Modernisierung nicht
      ausgeschlossen werden kann.

-    Verbunden mit dem Genehmigungsvorbehalt für eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus der Berliner
     „Umwandlungs-verordnung“ bedarf jede Umwandlung in einem Milieuschutzgebiet der Zustimmung des Bezirksamts.

Charlottenburg-Wilmersdorf hält durch diese Versäumnisse seit Jahren den ersten Rang bei der Zahl der Angebote an Eigentumswohnungen (zuletzt im Jahr 2015 mit 24.381 Angeboten, das sind 22% aller im gleichen Jahr in Berlin angebotenen 109.448 Eigentumswohnungen; Fundstelle: Jahresbericht der Investitionsbank Berlin - IBB - für das Jahr 2015, Seite 55). Damit verbunden ist auch ein Spitzenplatz bei den m²-Preisforderungen (2015 waren es im Schnitt 3.941 € bei einem Gesamtberliner Durchschnitt von 3.513 €).

Seit 2013 drängt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, sich um den Milieuschutz zu kümmern. Das Bezirksamt hat daraufhin weniger als ein Drittel der Charlottenburg-Wilmersdorfer Planungsareale untersuchen lassen und bereitet nun für zwei Gebiete eine Ausweisung als Milieuschutzgebiet vor; es handelt sich um die Mierendorff-Insel und das Gebiet Richard-Wagner-Straße.

Das Bezirksamt sah bislang keine Veranlassung, die restlichen Planungsräume des Bezirks untersuchen zu lassen. Auch eine Unterschutzstellung von weiteren Gebieten, die nach vorliegenden Ergebnissen Anlass zu vertiefenden Untersuchungen geben, ist bisher nicht vorgesehen. In den von uns beschriebenen Gebieten ist der erhöhte Verdrängungsdruck besonders offensichtlich. Wir beschränken uns deshalb mit dem Antrag zunächst auf dieses zusammenhängende Gebiet.

Zu weiteren Aspekten empfehlen wir die Nachlese zu einer Veranstaltung zum „Milieuschutz in Charlottenburg“ am 13. September 2016:
http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2016/09/22/wohnen_im_kiez

Hinweis:    Das im Antrag genannte Gebiet umfasst die Planungsräume „Schloßgarten“, Klausenerplatz“, „Schloßstraße“ und „Amtsgerichtsplatz“. Detaillierte 
                 Lagepläne zu jedem Planungsraum können im Internet abgerufen werden unter http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/; die jeweilige Planungsraumkarte 
                 erreicht man dort über den Aufruf der Basiskarte „Lebensweltlich orientierte Räume (LOR) – Planungsräume“.
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                                                                                                   27. November 2016

MieterWerkStadt Charlottenburg

                                                                Pressemitteilung

                                           Einwohnerantrag für Milieuschutz im Bezirk


Die bezirkliche Zählgemeinschaft aus SPD und Grünen hat vereinbart, nun erstmals auch in Charlottenburg-Wilmersdorf einer Mieterverdrängung mittels Milieuschutzvereinbarungen entgegenzuwirken. In erster Linie denken sie dabei an die Mierendorff-Insel und das Richard-Wagner-Quartier einschließlich des Gierkeplatzes.

Mit einem Einwohnerantrag möchte die MieterWerkStadt Charlottenburg den Bezirk nun ermutigen, Milieuschutz auch für das unmittelbar anschließende Stadtgebiet zwischen Puls- und Rönnestraße zu erlassen. In diesem Gebiet herrscht nach hiesiger Erfahrung ebenfalls eine eklatante Verdrängungsgefahr.

Ab dem 30.11.2016 wird die Mieter Werk Stadt Charlottenburg überwiegend auf Wochenmärkten und im Kiez zwischen Klausenerplatz und Amtsgerichtsplatz Unterschriften für diesen Antrag sammeln. Unterschriftsberechtigt sind alle Charlottenburg - Wilmersdorfer Bürgerinnen und Bürger die das kommunale Wahlrecht haben.

Dem Bezirksamt wird mit diesem Einwohnerantrag aufgegeben, eine Satzung vorzubereiten, die dieses Gebiet vor Verdrängung der angestammten Mieterschaft schützen soll.

Diese Satzung bewirkt, dass ohne Genehmigung des Bezirksamtes Eigentümer keine Luxussanierungen oder Aufteilung von Miet- in Eigentumswohnungen durchführen können.

Wir wollen den Bezirk in seiner Politik unterstützen, zu verhindern, dass aus Profitgier, eine gut durchmischte Mieterschaft verdrängt wird.

                                                           MieterWerkStadt Charlottenburg

Anlage:    Text des Einwohnerantrags


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                                                                                     zum 13.9.2016

Nachlese zur Veranstaltung:

                                              „Milieuschutz in Charlottenburg
                - Lässt das Bezirksamt in Charlottenburg die Verdrängung der Mieter zu -“

Zu diesem Thema fand am 13. September 2016 in der KiezKulturWerkStadt eine Diskussionsveranstaltung statt.

Moderiert von Volker Fischer (MieterWerkStadt Charlotenburg), fachlich eingeführt und begleitet durch Sigmar Gude (Stadtforschungsinstitut TOPOS) sowie durch Joachim Oellerich (Berliner Mietergemeinschaft e.V., Chef-redakteur des „MieterEchos“) wurde folgenden Fragen nachgegangen,
-    welche Möglichkeiten der Milieuschutzes bietet und welche Grenzen ihm gesetzt sind,
-    weshalb Charlottenburg-Wilmersdorf bislang noch nicht vom Instrument des Milieuschutzes Gebrauch gemacht hat,
-    welche Alternativen bzw. welche ergänzenden Instrumente gegen die Mieterverdrängung eingesetzt werden können,
-    welche Arten der Kampagne sich zur Durchsetzung der Forderung auf effektiven Verdrängungsschutz anbieten.

Zunächst wurde festgestellt, dass Senat und Bezirke nach der Wiedervereini-gung an einer Aufwertung des Wohnungsbestandes interessiert waren. Der Aspekt einer daraus folgenden Gefahr der Verdrängung der angestammten Mieterschaft trat demgegenüber zunächst zurück.

Nachdem die Mietsteigerungen aus Modernisierungen und der Wohnungs-verlust durch Wohnungszusammenlegungen die Mieter dann auch tatsächlich und öffentlich sichtbar aus ihren Quartieren vertrieben, machten immer mehr Bezirke vom Instrument des Milieuschutzes nach § 172 BauGB Gebrauch. Damit wurden dort Modernisierungen, Abrisse und Wohnungszusammen-legungen unter den Vorbehalt behördlicher Genehmigung gestellt. Diese ist zu versagen, wenn die beantragte Maßnahme Verdrängung generell begünstigen würde.

Seit März 2015 wird der Milieuschutz von der sog. Umwandlungsverordnung flankiert. Diese stellt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten unter behördlichen Genehmigungsvorbehalt. Die Genehmigung kann unter anderem davon abhängig gemacht werden, dass sich der Hauseigentümer verpflichtet, umgewandelte Wohnungen während der Geltungsdauer der Umwandlungsverordnung nur den Mietern zum Verkauf anzubieten.

Der gänzliche Verzicht auf Verdrängungsschutz hat Charlottenburg Wilmersdorf schnell an die Spitze der gefährdeten Bezirke gebracht:
-    Seit Jahren liegt Charlottenburg-Wilmersdorf bei der Anzahl der am Markt angebotenen Eigentumswohnungen vorn. Zuletzt wurden im Jahr 2015 nach den Ermittlungen der Investitionsbank Berlin (IBB) 24.831 Eigentums-wohnungen zum Verkauf angeboten. Das sind 22% aller im gleichen Jahr in Berlin angebotenen Eigentumswohnungen (gesamt: 109.448).
-    Die Angebotspreise liegen dabei mit durchschnittlich 3.941 € pro m² deutlich über dem Berliner Mittelwert (3.513 € pro m²). Nur in Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg liegen die Angebotspreise höher.

Umso erstaunlicher ist, dass das Bezirksamt anders als in anderen Bezirken jahrelang nichts unternommen hat, diesen Trend mit Milieuschutzsatzungen aufzuhalten. Nur durch mehrere Aufforderungen der Bezirksverordneten-versammlung, der im Jahr 2013 der Geduldsfaden riss, sah sich das Bezirks-amt genötigt, wenigstens Voruntersuchungen über den Milieuschutzbedarf in Auftrag zu geben.

Das Ergebnis wurde dem Stadtentwicklungsausschuss der BVV im Juni 2015 vorgestellt. Das mit den Untersuchungen beauftragte Institut empfahl, für 6 Planungsräume vertiefende Untersuchungen zu beauftragen, und zwar für:
-    Brabanter Platz,
-    Kaiserin-Augusta-Allee,
-    Karl-August-Platz,
-    Richard-Wagner-Straße,
-    Spreestadt und
-    Tegeler Weg.

Schon der Umgang mit dem Voruntersuchungsauftrag macht deutlich, wie wenig dem Bezirksamt daran liegt, einer Mieterverdrängung entgegen zu wirken:
-    Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf umfasst 57 „soziale Planungs-räume“. Von diesen 57 Planungsräumen sind lediglich 18
      (also weniger als ein Drittel) in den Untersuchungsauftrag einbezogen worden.
-    Einbezogene Planungsräume wie Klausener Platz und Ernst-Reuter-Platz, die die beiden ersten Plätze bei der Einschätzung der
      Verdrängungsgefahr einnehmen und bei Einrechnung des Indexwertes für den Aufwertungs-druck immer noch den 2. bzw. 4.
      Gesamtgefährdungsrang ausweisen, werden vom Bezirksamt nicht in die Gebiete aufgenommen, die es einer vertieften
      Untersuchung für würdig hält.

Nach einer Auskunft des Bezirksamtes auf eine von der MieterWerkStadt Charlottenburg initiierte Bürgeranfrage (BVV-Drucksache 1584/4, Nr. 14, vom 31. Mai 2016)
-    soll nun die Ausweisung als Milieuschutzgebiet für die Planungsräume Tegeler Weg, Kaiserin-Augusta-Allee und Richard-
      Wagner-Platz vorbereitet werden,
-    sind mittlerweile die vertiefenden Untersuchungen für die Planungsräume Karl-August-Platz, Brabanter Platz und
      Hildegardstraße beauftragt.

Aus der gleichen Antwort des Bezirksamtes ergibt sich allerdings auch, dass weitere Gebiete im Bezirk nicht unter Milieuschutz gestellt werden sollen. Das Bezirksamt begründet das damit, dass „alle Gebiete im Bezirk im Rahmen des Grobscreening untersucht worden sind“.

Das ist schlicht falsch, da überhaupt nur 18 von den 57 Planungsräumen voruntersucht worden sind und deshalb zum bezirksweiten Milieuschutzbedarf keine gutachterlichen Erkenntnisse vorliegen.

Diese unrichtige Antwort auf die Bürgeranfrage zeigt, dass die Verdrängungs-gefahr im Bezirksamt offenbar immer noch nicht in ihrer Brisanz wahrgenom-men wird und nur widerwillig und soweit „angefasst“ wird, dass die BVV erst einmal Ruhe gibt.

Dieses Verhalten des Bezirks lenkt die Debatte auf die Frage, wie einer Verdrängungsgefahr nachhaltig begegnet werden kann und welche Möglichkeiten BürgerInnen haben, ihren Forderungen Gehör zu verschaffen:

-    Eine grundsätzliche Herangehensweise lässt sich aus der Ursachenbetrachtung entwickeln:

     Es gibt Privateigentum an Wohnraum, gehandelt wird es über den Wohnungsmarkt. Auf diesem Markt herrscht in Berlin ein 
     zunehmend eklatanter werdender Nachfrageüberhang. Der Stadt fehlt ein hinreichender eigener Wohnungsbestand, mit dem sie
     den Markt nachhaltig steuern - d.h. insbesondere sozial korrigieren - könnte.

     Der Nachfrageüberhang bzw. die sich darin manifestierende Wohnungsnot ist in erster Linie dadurch zu bekämpfen, dass
     Wohnungen gebaut und zu Mieten vergeben werden, die für breite Schichten der Bevölkerung tragbar sind. Das verlangt, den
     Wohnungsbau in kommunale Hand zu übernehmen und so den Marktmechanismen zu entziehen.

     Wien liefert hier ein positives Beispiel. dort wurde seit 1920 kommunaler Wohnungsbau betrieben mit der Folge, dass die Stadt
     die Mieten auch bei hoher Nachfrage stabil und für alle bezahlbar halten kann.

-    Die Wohnungsnot ist mangels wirksamer Gegensteuerung so groß geworden ist, dass etliche politische Player privates Kapital
      für den Neubau aktivieren wollen; mit dem Instrument der öffentliche Förderung möchten sie die neuen Bestände dann über
      einen längeren Zeitraum für breitere Schichten der Bevölkerung bezahlbar halten. Dieses - am sozialen Wohnungsbau
      ausgerichtete - Modell verfolgen neben anderen auch die SPD und der Deutsche Mieterbund.

Das macht für die nächste Zeit ein situativ-pragmatisches Herangehen unerlässlich. Einerseits ist stets daran zu erinnern, dass nur die Schaffung eines dauerhaft in kommunaler Hand befindlichen Wohnungsbestandes von Markabhängigkeiten befreit. Andererseits sind alle bestehenden Möglichkeiten der Linderung der Wohnungsnot zu propagieren und anzumahnen. Dazu gehören
-    die Unterstützung von Mietern und Hausgemeinschaften, die sich gegen eine Verdrängungsmodernisierung wehren wollen,
-    die Forderung, weitere Milieuschutzsatzungen zu erlassen,
-    die Forderung, für die Ausweisung des Milieuschutzes und zu dessen Überwachung ausreichende personelle und finanzielle
      Mittel im Bezirk vorzuhalten,
-    die Forderung, die Mittel für Neubau und den Ankauf privater Bestände durch städtische Wohnungsbaugesellschaften
     (Wohnraumförderungs-fonds Berlin) signifikant verstärken.

Für Kampagnen bieten sich auch Instrumente der Bürgerbeteiligung an.

Mit Blick
-    auf die Ablehnung des Bezirksamts, den Klausener Platz zum Milieuschutzgebiet zu machen, und
-    den Umstand, dass die Deutsche Wohnen eine Verdrängung der Mieter in ihren vorzeitig abgelösten Sozialbauten in der - nicht
      weit vom Klausener Platz entfernten - Mollwitzstraße zu betreiben scheint,
erscheint die Forderung nach einer Zusammenlegung dieser beiden Gebiete zu einem Milieuschutzgebiet folgerichtig. Zeigt das Bezirksamt dann keine Neigung, dieser Forderung zu folgen, kann sie zum Gegen-stand eines Bürgerbegehrens gemacht werden. Der Umstand, dass für das Begehren Unterschriften zu sammeln sind und dafür in der Bevölkerung geworben wird, ist geeignet, die Wahrnehmung der BürgerInnen für die Vorzüge eines Milieuschutzes zu schärfen, und erhöht allein dadurch den Druck auf das Bezirksamt.

Die Versammlung hält es für wünschenswert, eine Kampagne zum Milieuschutz für das Areal Klausener Platz/Mollwitzstraße vorzubereiten. Die MieterWerkStadt Charlottenburg will dieses Anliegen zu ihrem Arbeitsschwerpunkt machen.

Wolfgang Mahnke, 19. September 2016
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                                                                                                            zum 13.9.2016

Dieser Platz ist dem Einladungsflyer zur Veranstaltung am 13. 9. 2016 in der KiezKulturWerkStadt vorbehalten.
   
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                                                                                                            zum 13.9.2016

Beitrag zur Vorbereitung der Veranstaltung zum Milieuschutz in der KiezKulturWerkStadt aus KiezBlog Klausenerplatz:
    http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2016/09/06/mieter_und_milieuschutz_in_cha
   

                                             Milieuschutz in Charlottenburg

Zu diesem Thema lädt die KiezKulturWerkStadt zu Dienstag, dem 13 September 2016, in die Danckelmannstr. 9 a ein.

Der Untertitel:
„Lässt das Bezirksamt in Charlottenburg die Verdrängung der Mieter zu“
weist unmittelbar auf die aktuelle bezirkspolitische Problemlage hin:

Charlottenburg-Wilmersdorf ist der Bezirk mit den meisten Verkaufsangeboten für Eigentumswohnungen. Damit herrscht im Bezirk der berlinweit höchste Verdrängungsdruck. Dieser Druck resultiert insbesondere daraus, dass
-    sich umgewandelte Wohnungen teurer verkaufen lassen, wenn sie bezugsfrei sind und
-    Modernisierungen genutzt werden, um den Verkaufs- und Mietwert der Wohnungen zu erhöhen.

Gerade Art und Umfang einer Modernisierung dienen dabei häufig dazu, Mieterhöhungen durchzusetzen, die die Bestandsmieter finanziell nicht mehr tragen können. Ihnen bleibt dann nur noch übrig, die Wohnung nach der Modernisierung aufzugeben.

Wie alarmierend die Lage in Charlottenburg-Wilmersdorf ist, zeigt der Jahresbericht der Investitionsbank Berlin - IBB - , vormals: Wohnungsbaukreditanstalt, für das Jahr 2015 (s. dort Seite 55):
-    24.381 Eigentumswohnungen werden in Charlottenburg-Wilmersdorf zum Verkauf angeboten. Das sind 22% aller im gleichen
     Jahr in Berlin angebotenen Eigentumswohnungen (gesamt: 109.448).
-    Die Angebotspreise liegen mit durchschnittlich 3.941 € pro m² deutlich über dem Berliner Mittelwert (3.513 €). Nur in Mitte und
      Friedrichshain-Kreuzberg liegen die Angebotspreise höher.
Mit diesen Zahlen bestätigt sich der Trend der Vorjahre.

Umso erstaunlicher ist, dass das Bezirksamt anders als in anderen Bezirken jahrelang nichts unternommen hat, diesen Trend mit Milieuschutzsatzungen aufzuhalten. Eine solche Satzung (Grundlage ist § 172 Baugesetzbuch mit den Kriterien für soziale Erhaltungssatzungen) hat folgende Wirkungen:
-    In einem Milieuschutzgebiet muss der Vermieter vor einem Abriss oder einer Modernisierung eine Genehmigung einholen. Das 
     Bezirksamt kann die Genehmigung verweigern, wenn eine generell mieterverdrängende Wirkung dieser Modernisierung nicht
     ausgeschlossen werden kann.
-    Verbunden mit dem Genehmigungsvorbehalt für eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus der Berliner
    „Umwandlungsverordnung“ bedarf jede Umwandlung in einem Milieuschutzgebiet der Zustimmung des Bezirksamts.

Bei der Abstinenz des Bezirksamts, über Milieuschutz steuernd einzugreifen, ist der Bezirksverordnetenversammlung - BVV - „der Kragen geplatzt“. Im April 2013 hat sie dem Bezirksamt aufgegeben, seine finanziellen und personellen Voraussetzungen für den Erlass von Milieuschutzsatzungen darzulegen.

Die Antwort des Bezirksamtes macht deutlich, wie weit man dort das Instrument des Milieuschutzes vernachlässigt hat (BVV-Drucksache 0476/4):
-    Eine früher für Milieuschutz vorgehaltene halbe Stelle ist nicht mehr verfügbar.
-    Kosten für Gutachten über die Analyse und Bewertung der Sozial- und Gebäudestruktur sind nicht verfügbar (ergänze: weil das
       Bezirksamt sie nicht in den Bezirkshaushalt eingestellt hat).

Ein Vergleich mit anderen Bezirken führt in eine andere Welt:
Im gleichen Jahr 2013 standen dem Bezirk Pankow für die Kontrolle und Betreuung seiner bis dahin bereits unter Milieuschutz gestellten Gebiete (11 „soziale Planungsräume“) sechs volle Stellen zur Verfügung – also: 6 zu 0 für Pankow!

Es erstaunt nicht, dass die BVV sich mit dieser Antwort des Bezirksamtes nicht zufrieden geben wollte. In ihrer Sitzung im November 2013 forderte sie das Bezirksamt nun auf (Drucksache 0718/4),
           „Gebiete im Bezirk zu benennen, für die auf Grund der Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt Milieuschutz (soziale
           Erhaltungssatzungen gemäß § 172 BauGB) beantragt werden sollte.“

Das Bezirksamt brauchte daraufhin mehr als 18 Monate, um dann im Juni 2015 im Stadtentwicklungsausschuss der BVV das Ergebnis der zwischenzeitlich beauftragten Voruntersuchungen vorstellen zu lassen. Das mit den Untersuchungen beauftragte Institut empfahl, für 6 Planungsräume vertiefende Untersuchungen zu beauftragen, und zwar für:
-    Brabanter Platz,
-    Kaiserin-Augusta-Allee,
-    Karl-August-Platz,
-    Richard-Wagner-Straße,
-    Spreestadt und
-    Tegeler Weg.

Schon der Umgang mit dem Voruntersuchungsauftrag macht deutlich, wie wenig dem Bezirksamt daran liegt, einer Mieterverdrängung entgegen zu wirken:
-    Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf umfasst 57 „soziale Planungsräume“. Von diesen 57 Planungsräumen sind lediglich 18
      (also weniger als ein Drittel) in den Untersuchungsauftrag einbezogen worden.
-    Einbezogene Planungsräume wie Klausenerplatz und Ernst-Reuter-Platz, die die beiden ersten Plätze bei der Einschätzung der
      Verdrängungsgefahr einnehmen und bei Einrechnung des Indexwertes für den Aufwertungsdruck immer noch den 2. bzw. 4.
      Gesamtgefährdungsrang ausweisen, werden vom Bezirksamt nicht in die Gebiete aufgenommen, die es einer vertieften
      Untersuchung für würdig hält.

Immerhin scheinen weitere Beschlüsse der BVV aus dem Jahr 2015 (Drucksachen 1220/4 und 1381/4), in denen das Bezirksamt aufgefordert wird, sich um Mittel für vertiefende Gutachten zu kümmern und für den Milieuschutz wenigstens zwei volle Stellen vorzuhalten, die dortige Blockade etwas gelockert zu haben:

Nach einer Auskunft des Bezirksamtes auf eine Bürgeranfrage (BVV-Drucksache 1584/4, Nr. 14, von 31. Mai 2016)
-    soll nun die Ausweisung als Milieuschutzgebiet für die Planungsräume Tegeler Weg, Kaiserin-Augusta-Allee und Richard-
      Wagner-Platz vorbereitet werden,
-    sind mittlerweile die vertiefenden Untersuchungen für die Planungsräume Karl-August-Platz, Brabanter Platz und
      Hildegardstraße beauftragt.

Aus der gleichen Antwort des Bezirksamtes (s. „zu Frage 3“) ergibt sich allerdings auch, dass weitere Gebiete im Bezirk nicht unter Milieuschutz gestellt werden sollen. Das Bezirksamt begründet das damit, dass „alle Gebiete im Bezirk im Rahmen des Grobscreening untersucht worden sind.“

Hier hat das Bezirksamt wohl schon vergessen, dass es nur knapp ein Drittel der Planungsräume in Charlottenburg-Wilmersdorf untersuchen ließ.

Diese unrichtige Antwort auf die Bürgeranfrage zeigt, dass die Verdrängungsgefahr im Bezirksamt offenbar immer noch nicht in ihrer Brisanz wahrgenommen wird und nur widerwillig und soweit „angefasst“ wird, dass die BVV erst einmal Ruhe gibt.

Über diese Haltung des Bezirksamtes - und wie man sie überwinden kann - wird in der Veranstaltung der KiezKulturWerkStadt am 13. September zu sprechen sein.

Eingangs werden Joachim Oellerich von der Berliner Mietergemeinschaft e.V. (Chefredakteur des „Mieterechos“) und Sigmar Gude vom Stadtforschungsinstitut TOPOS darlegen, welche Möglichkeiten und Grenzen sie generell für das Instrument des Milieuschutzes sehen und welche rechtlich-technischen Kriterien für die Untersuchung von Milieuschutz-„Verdachtsgebieten“ zu beachten sind. Die Moderation wird Volker Fischer (MieterWerkStadt, Abgeordnetenhauskandidat für DIE LINKE) übernehmen.

4.9.2016, Wolfgang Mahnke (MieterWerkStadt Charlottenburg)
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                                                                                                               31. Mai 2016

Einwohnerfrage Klaus Helmerichs („Milieuschutz“)
zur BVV ChWi am 21. April 2016 (14. Frage zu BVV-Drucksache 1584/4)
mit Antworten per 31. Mai 201


Frage:

1.    Was hält das Bezirksamt und was halten die in der BVV vertretenen Fraktionen/Parteien von der Ausweisung von Milieuschutzgebieten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf insbesondere unter Berücksichtung der Möglichkeit,die Umwandlung von Miet- in    Eigentumswohnungen in diesen Gebieten zu beeinflussen?

2.    Was hat das Bezirksamt bzw. was haben die in der BVV vertretenen Parteienunternommen, um das Entscheidungsverfahren zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten im Bezirk seit Mitte 2015 voranzutreiben? (Insbesondere interessiert uns der Bearbeitungsstand der nach der Durchführung der Voruntersuchung ins Auge gefassten Gebiete: Brabanter Platz, Kaiserin-Auguste-Allee, Karl -August-Platz, Richard-Wagner-Str., Spreestadt und Tegeler Weg).

3.    Zudem interessiert uns, welche weiteren Gebiete nach Auffassung desBezirksamt und der in der BVV vertretenen Parteien in den Milieuschutz einbezogen werden sollen?

4.    Welche Nebenwirkungen auf die Nachbargebiete sind nach Auffassung desBezirksamtes und der in    der BVV vertretenen Fraktionen zu erwarten, wenneinzelne Gebiete den Status des Milieuschutzes erhalten?

5.    Wie wirkt sich nach Ausweisung von Milieuschutzgebieten in Nachbarbezirken nach Erkenntnissen des Bezirksamtes auf die Wohnsituation und Mietentwicklung in unserem Bezirk aus?

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:

Bei dem sogenannten Milieuschutz, eigentlich soziale Erhaltungsverordnung, handelt es sich um ein Instrument  aus dem  Städtebaurecht. Hiermit kann kein Mieterschutz oder eine Begrenzung der Mieten oder von Mietsteigerungen erreicht werden. Die  soziale Erhaltungsverordnung ist, auch wenn dies fälschlicherweise gerne so hingestellt wird, weder ein wohnungs- noch ein mietenpolitisches Instrument, sondern ein städtebauliches. Sie kann nur auf bauliche Veränderungen von Wohnungen wie die Zusammenlegung von kleinen Wohnungen, Ein- und Umbauten in Wohnungen, den Abriss von Gebäuden und die Nutzungsänderung Wohnung zu Büro Einfluss nehmen.

Die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum  an Gebäuden, die in Milieuschutzgebieten liegen, darf seit dem Inkrafttreten der Umwandlungs-verordnung am 14. März 2015 nicht ohne Genehmigung erfolgen. Durch diesen Genehmigungsvorbehalt ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen insofern beeinflussbar, als dass eine abschreckende Wirkung auf finanzstarke Investoren entsteht. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen als Spekulations- und Renditeobjekte kann damit erschwert werden.

Für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung müssen städtebauliche Gründe vorliegen und es muss ein funktionaler Zusammenhang zwischen der baulich-städtebaulichen Struktur und der Bevölkerungsstruktur nachgewiesen werden. Somit kann keine soziale Erhaltungsverordnung erlassen werden, nur um die Immobilienspekulation einzudämmen.

Zu Frage 2:

Seit dem Sommer 2015 liegt das Gutachten über ein Grobscreening von Verdachtsgebieten im Bezirk vor. Hieraus resultierten weitere vom Bezirksamt beauftragte gutachterliche Untersuchungen. Bezogen auf die einzelnen Gebiete heißt das:
-    Für die Spreestadt erfolgen keine weiteren Untersuchungen, da der geringe Wohnungsumfang im Gebiet keine soziale Erhaltungsverordnung zulässt.
-    Die beiden Planungsräume Tegeler Weg und Kaiserin-Augusta-Allee werden zusammen betrachtet, die Ausweisung für dieses Gebiet ist in Vorbereitung.
-    Die Ausweisung für dieses Gebiet Richard-Wagner-Platz ist in Vorbereitung.
-    Für die Gebiete Karl-August-Platz, sowie  den Planungsraum Brabanter Platz unterEinbezug des östlich angrenzenden Planungsraum Hildegardstraße stehen die weiteren vertiefenden Untersuchung vor dem Abschluss.

Zu Frage 3:

Es werden keine  weiteren Gebiete einbezogen, da alle Gebiete im Bezirk im Rahmen einer Vorprüfung und des Grobscreening untersucht worden sind.

Zu Frage 4 und 5:

Natürlich entsteht ein Druck auf benachbarte Gebiete, wenn Investoren Milieuschutzgebiete meiden. Dieser Druck ist aber statistisch schwer feststellbar und wird von den anderen Bezirken bisher auch nicht wahrgenommen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:

Wie Sie unseren folgenden Anträgen mit den Antworten des zuständigen Stadtrats der laufenden Wahlperiode entnehmen  können, hat sich die Fraktion Bündnis 90/ DieGrünen schon seit langem für die Ausweisung von Milieuschutzgebieten eingesetzt, unter anderem, damit endlich auch in unserem Bezirk die Umwandlungsverordnung angewendet werden kann.

„DS-Nr 0476/4
Soziale Erhaltungssatzungen für Charlottenburg-Wilmersdorf prüfen!

BVV hat in ihrer Sitzung am 21. Februar 2013 beschlossen:

Das Bezirksamt wird gebeten darzulegen, welche Voraussetzungen  in finanzieller und personeller Hinsicht für den Erlass von (sozialen) Erhaltungssatzungen gem. §   172 (1)Satz 1   Nr. 2 "Milieuschutz" BauGB erforderlich sind.Der BVV ist bis zum 31. Mai 2013 zu berichten.

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zielen auf den Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, also der Zusammensetzung eines speziellen Milieus, und nicht auf den Schutz von Einzelpersonen wie beispielsweise Mietern ab. In die zivilrechtliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter kann mit diesem Instrument nicht eingegriffen werden. Vielmehr handelt es sich hier um ein Instrument aus dem Städtebaurecht.

Somit müssen besondere städtebauliche Gründe für den Erlass solch einer Verordnung vorliegen. Die vorhandene Struktur der  Wohnbevölkerung, also eine ganz besondere Mischung in der Einwohnerstruktur, kann nur Anlass   für den Erlass einer Milieuschutzverordnung sein,  wenn dieses Milieu aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Hierbei geht es zum  einen um die Bewertung der konkreten Sozialstruktur aus städtebaulicher Sicht und zum andern muss eine mögliche Verdrängung der Wohnbevölkerung  städtebauliche Auswirkungen haben. Für jedes spezifische Gebiet müssen aber städtebauliche Gründe vorliegen, die für die konkrete Erhaltungssituation besonderes Gewicht haben. Hierunter sind alle sich aus der Verdrängung der Wohnbevölkerung ergebenen städtebaulichen Auswirkungen von Gewicht zu verstehen. Vage Befürchtungen allein reichen nicht aus, vielmehr müssen sich die nachteiligen Folgen mit der bei Prognoseentscheidungen erforderlichen Sicherheit abschätzen lassen. Wohnungs- oder mietenpolitische Ziele sind hiermit zumindest nicht unmittelbar umsetzbar.

Vor dem Erlass einer Verordnung nach §   172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist zu prüfen, ob die hierfür notwendigen Voraussetzungen  vorhanden sind. Diese komplexen, mit einem hohen Aufwand verbundenen Untersuchungen, beziehen sich u. a. auf die Bevölkerungs- und Einkommensstruktur, den Bestand an modernisierungsnotwendigen Gebäuden, den Ausstattungsstandard der Wohnungen, der Wohnungsnachfrage, dem zu erwartenden Verdrängungspotenzial und die sich aus der Verdrängung bzw. der Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung ergebenden städtebaulichen Auswirkungen. Aufgrund dieser dezidierten Voraussetzungen wird das Instrument der Milieuschutzsatzung auch zukünftig nicht immer für jedes Gebiet einsetzbar sein.

Zur Erfassung  des modernisierungsnotwendigen Gebäudebestands wären aufwändige Primäruntersuchungen durchzuführen. Neben dem hohen Untersuchungsaufwand zur Vorbereitung und  Aufstellung erfordert auch die Umsetzung solch einer Verordnung personelle Voraussetzungen. Da die ehemalige halbe Stelle zur Bearbeitung von Erhaltungsverordnungen ersatzlos entfallen ist, ist eine systematische Untersuchung der Wohngebiete im Bezirk dem Bezirksamt derzeit nicht möglich. Der Bedarf an Gutachtermitteln kann nicht abgeschätzt werden.

Nach heutigem Kenntnisstand kann auch der notwendige Personalbedarf für die Erstellung, Beratung, Genehmigungspraxis und Kontrollen nicht vorab ermittelt werden. Allerdings handelt es sich hierbei um eine personalintensive Tätigkeit. So sind im Bezirk Pankow, mit der sozialen Erhaltungsverordnung für 11 Gebiete, sechs Stellen vorhanden.

Erfahrungen im praktischen Vollzug in anderen Städten zeigen, dass der zeitgerechte Ausstattungsstandard von Mietwohnungen, wie z.B. Fahrstühle, immer genehmigt werden muss. Auch sind Mieterhöhungen bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete mit Erhaltungssatzungen nicht zu verhindern. Deswegen können die Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse, die zum Wegfall preiswerten Wohnraums führen, durch das Instrument einer Milieuschutzsatzung oder Umwandlungsverordnung  nur begrenzt aufgehalten werden.

Erfreulicherweise beabsichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Instrument der Erhaltungssatzungen zu schärfen und hat entsprechende Initiativen angekündigt. Hierzu gehört auch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für eventuelle Gutachten.

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.“

„DS-Nr. 0718/4
Milieuschutzgebiete benennen

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. November 2013 beschlossen:

Das Bezirksamt wird gebeten, Gebiete im Bezirk zu benennen, für die aufgrund der Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt Milieuschutz (Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB) beantragt werden sollte.

Der BVV ist bis zum 30.06.2014 zu berichten.

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

Im Rahmen der beauftragten Voruntersuchung, deren Ergebnis dem Ausschuss für Stadtentwicklung am 24. Juni 2015 vorgestellt wurde, sind für die Regionen BrabanterPlatz, Kaiserin-Augusta-Allee, Karl-August-Platz,  Richard-Wagner-Straße, Spreestadt und Tegeler Weg Indizes ermittelt worden, die die weitere Untersuchung von Gebieten unter dem Aspekt der möglichen Identifizierung festzusetzender Milieuschutzgebiete zulassen. Diese Untersuchung wird durchgeführt und der zuständige Fachausschussüber das Ergebnis unterrichtet.

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.“

„DS-Nr. 1220/4
Unterstützung bei der Umsetzung von Milieuschutz einfordern

Die BVV beschließt:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim  Senat für eine finanzielle und personelle Unterstützung bei der Umsetzung von sozialen Erhaltungssatzungen ("Milieuschutz") in Charlottenburg-Wilmersdorf einzusetzen.“

„DS-Nr. 1381/4
Milieuschutz ermöglichen

Die BVV beschließt:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bestehende Möglichkeiten innerhalb der Flexibilisierung im Rahmen des Abbaus von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) bis 2016 dahingehend zu nutzen, dass  der Abteilung Stadtentwicklung zur Verwirklichung von sozialen Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) gemäß BVV-Beschluss vom 18.6.2015 die erforderlichen zwei Stellen mit der Wertigkeit E 10 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugeordnet werden.

Der BVV ist bis zum 30.11.2015 zu berichten.“

Zu Frage 2:

Unsere Initiativen  zum Milieuschutz  können Sie den  unter 1.) genannten Anträgen entnehmen.

Zu Frage 3:

Da für die Ausweisung von Milieuschutzgebieten gemäß Bundesrecht strenge Kriterien gelten, die anhand eines umfassenden Gutachtens verifiziert werden müssen, müssen wir das  Ergebnis des Gutachtens abwarten. Die benannten  Gebiete sind bereits das Ergebnis einer gutachterlichen Voruntersuchung des Bezirks. Allerdings halten wir es für angebracht, nach erfolgter Schließung des Flughafens  Tegel die Wohngebiete in Charlottenburg-Nord einer neuerlichen Evaluation zu unterziehen.

Zu Frage 4:

Da der Wohnraumdruck im gesamten Bezirk hoch ist, stehen viele Bereiche des Bezirks generell unter Druck. Nicht überall sind jedoch die für die Ausweisung eines Milieuschutzgebiets erforderlichen komplexen Sozialindikatoren gegeben, die das Bundesrecht vorschreibt. Eine Evaluation des Gesamt-Bezirks sollte jedoch in Abständen erfolgen.

Zu Frage 5:

Hierzu sind keine Daten bekannt.

Die PIRATEN-Fraktion nimmt wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:

Die Ausweisung von Milieuschutzgebieten sehen wir grundsätzlich positiv, gerade unter dem genannten Gesichtspunkt.

Zu Frage 2:

Die Fraktion der PIRATEN unterstützt die Bemühungen des Bezirksamtes.

Zu Frage 3:

Die Fraktion der PIRATEN würde es begrüßen, wenn der Leon-Jessel-Kiez ebenfalls einbezogen würde. Für Charlottenburg-Nord sollte die Einführung eines Milieuschutzes zumindest in Teilbereichen nochmals geprüft werden.

Zu Frage 4:

Angrenzende Kieze könnten den Milieuschutz ebenfalls anstreben.

Die SPD-Fraktion nimmt wie folgt Stellung:

Sehr geehrter Herr Helmerichs,

zu Ihren Fragen zum Thema Milieuschutz darf ich Ihnen für die SPD-Fraktion, Ihre Fragen wie folgt beantworten:

Zu Frage 1:

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist das Instrument, Gebiete als Milieuschutzgebiete auszuweisen, erst durch das Inkrafttreten der Umwandlungsverbotsverordnung richtig wirksam geworden. Nun ist es nicht mehr ein rein städtebauliches Instrument was Spekulanten abschreckt, sondern kann tatsächlich Mieter schützen. Von daher hält die SPD-Fraktion viel von der Ausweisung von Milieuschutzgebieten im Bezirk.

Zu Frage 2:

Die SPD-Fraktion hat sich sowohl nach außen, durch Diskussion im Ausschuss, als auch intern intensiv mit dem Thema beschäftigt und es aktiv begleitet. Allerdings ist es uns wichtig, eine Ausweisung von Gebieten auch relativ rechtssicher zu machen. Was nützt eine Ausweisung, wenn sie kurze Zeit danach durch eine Klage und ein Gerichtsurteil gekippt wird, weil sie nicht fundiert und an bestimmten Kriterien orientiert gemacht wurde. Zum Bearbeitungsstand müsste das Bezirksamt Ihnen Informationen geben.

Zu Frage 3:

Sobald die Ausweisung der Gebiete stattgefunden hat, sollten nach einer gewissen Zeit, die direkt angrenzenden Gebiete untersucht werden, ob eine negative Auswirkung auf diese erfolgt. Sollte dies der Fall sein, müssen diese Gebiete untersucht werden, ob sie sich für die Ausweisung zu einem Milieuschutzgebiet eignen.

Zu Frage 4:

Allgemein könnte ein „Verdrängungseffekt“ von Spekulanten in die Gebiete rund um Milieuschutzgebiete vermutet werden. Dies muss aber im Einzelfall untersucht werden. Nicht jedes Gebiet weist auch eine Struktur auf, die für Spekulanten interessant ist.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne, unter meiner Handynummer 01636343226 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Schmitt-Schmelz

Die CDU-Fraktion nimmt wie folgt Stellung:

Beantwortung zu Fragen 1 - 6:

Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein, dass eine Verdrängung von Mietern aus ihren angestammten Kiezen verhindert wird, ohne deswegen die Schaffung von Wohneigentum benachteiligen oder verteufeln zu wollen.

Ein Mittel dazu kann die Ausweisung von Milieuschutzgebieten sein. In der Praxis hat dies allerdings nicht nur Vorteile, denn wo fängt eine Luxussanierung an und wo hört die zeitgemäße Ausstattung auf? Auch sollten alle Instrumente, die zu einer Verbesserung des Mieterschutzes führen, bezirksübergreifend koordiniert werden, um Verdrängungseffekte nicht zu provozieren. Einen "Wettbewerb" darf es nicht geben. Das Bezirksamt hat eine Studie zu möglichen Gebieten beauftragt. Die Ergebnisse sind sorgfältig auszuwerten und mit den Nachbarbezirken abzustimmen.

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